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Wolmirstedt
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380-kV-Neubauleitung

    Baugrunduntersuchungen für 380-kV-Neubauleitung Helmstedt/Ost – Wolmirstedt:

    Die 50Hertz Transmission GmbH (50 Hertz) und die TenneT TSO GmbH (TenneT) planen die Errichtung einer neuen 380 kV-Freileitung von Wolmirstedt über das Umspannwerk Helmstedt Ost nach Salzgitter. Das Projekt ist Teil des Vorhabens „Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Helmstedt Ost – Wahle; Drehstrom Nennspannung 380 kV“. 

    Zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung des Netzausbauvorhabens der 50Hertz sind Baugrunduntersuchungen in Wolmirstedt erforderlich. Diese finden voraussichtlich zwischen dem 28.04. und 23.06.2025 statt. Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen. 

    Das Vorhaben wird als Freileitung geplant. Die Baugrunduntersuchungen dienen dazu, für die Errichtung der Masten genaue Kenntnisse über die Bodenbeschaffenheit zu erhalten. Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter*innen der von 50Hertz beauftragten Firmen die Grundstücke betreten/befahren sowie land- und forstwirtschaftliche Wege nutzen. 

    Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, zum Beispiel um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren. Es kann auch erforderlich werden, vorübergehende Anbringungen von Markierungszeichen für die Absteckung von Aufschlusspunkten im Gelände zu setzen. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Bohrpunkten über den kürzesten Weg bzw. mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen für den/die Eigentümer*innen bzw. Bewirtschafter*innen und sonstige Pächter*innen erfolgt. 

    Bei den Maßnahmen achten 50Hertz und die beauftragten Firmen darauf, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke so gering wie möglich zu halten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Substanzschäden (z. B. Flur- oder Aufwuchsschäden) kommen, werden diese unmittelbar durch die Baugrunduntersuchungen verursachten Substanzschäden durch 50Hertz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben des § 44 Abs. 3 EnWG entschädigt. 50Hertz entschädigt Flurschäden nach den aktuellen Entschädigungssätzen, wie sie z. B. von den jeweiligen Landesbauernverbänden ermittelt und veröffentlicht werden. Sofern über die Entschädigung von Flur- und/oder Aufwuchsschäden keine Einigung erzielt wird, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt werden. Die Kosten hierfür werden von 50Hertz getragen. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Trägers des Vorhabens oder des Berechtigten die Entschädigung fest. 

    Um eine Grundwasser- und Bodenuntersuchung vornehmen zu können, müssen Aufschluss- und Bohrmaßnahmen durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, dass folgende Aufschluss- bzw. Bohrverfahren und Gerätschaften zum Einsatz kommen: Schwere Rammsondierungen, Rammkernsondierungen, Bohrlochsondierungen, Drucksondierungen und Rotationskernbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 100 bis 300 mm, die Tiefen von bis zu 15 Meter erreichen. 

    Die Bohrungen werden mit einem kombinierten Ramm- und Drehbohrgerät Gummikettenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 9,5 Tonnen, Länge ca. 7,0 Meter, Breite ca. 1,5 Meter, Höhe ca. 2,6 Meter im Fahrbetrieb, ca. 6,8 Meter im Bohrzustand ausgeführt. Für die Ramm- und Rammkernsondierungen ist der Einsatz einer Bohrraupe mit Gummikettenfahrwerk als Trägergerät, mit einem Gesamtgewicht von ca. 1 Tonne und Außenabmessungen von ca. 2,50 Meter mal 1,1 Meter bei einer Höhe von ca. 1,5 Meter im Fahrbetrieb bzw. 3,0 Meter im Arbeitszustand, vorgesehen. Die ggf. erforderliche Bohrlochsondierung wird mit einem mobilen Bagger durchgeführt. 

    Für die Drucksondierungen wird ein Sondierungsgerät mit Kettenantrieb verwendet. Die notwendige Arbeitsfläche für das Gerät ist ca. 16 Quadratmeter. Das Gerät wiegt ca. 21 Tonnen und ist bis 3,5 Meter hoch. Alle Bohr- bzw. Sondierungslöcher werden – sofern kein Ausbau zu einer Grundwassermessstelle erfolgt – unmittelbar nach Fertigstellung des Aufschlusses mit Tonpellets verfüllt. Sämtliche Aufschlussarbeiten werden jeweils durch ein Begleitfahrzeug (Unimog, PickUp u. ä.) unterstützt. 

    Die von den Baugrunduntersuchungen betroffenen Flurstücke sind folgende: 

    (Hinweis: Auf den mit x versehenen Flurstücken finden Sondierungen statt.) 

    Gemarkung: Farsleben | Flur: 3 | Flurstücke: 854x, 685/12x, 690/12x 

    Gemarkung: Mose| Flur: 9 | Flurstücke: 7x, 9x, 46x, 47x, 50, 52x, 56, 57x