Widmung Holunderweg
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2026 die Widmung der Straße „Holunderweg“ beschlossen (Beschluss-Nr. 233/2024-2029).
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der Stadt Wolmirstedt
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2026 die Widmung der Straße „Holunderweg“ beschlossen (Beschluss-Nr. 233/2024-2029).
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2026 die Widmung der benannten Teilfläche der Triftstraße beschlossen (Beschluss-Nr. 224/2024-2029).
Ort: Gaststätte zur Glucke, WolmirstedtDatum: Dienstag, 21. April 2026Zeit: 17:30
Die Haushaltssatzung der Stadt Wolmirstedt für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 94 Abs. 7 gültig in der Fassung ab 01.04.2011 zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Oktober 2025 (GVBl. LSA S. 492) werden in der Zeit zwischen dem 22.04. und 30.04.2026 sowie am 06.05.2026 die Deichabschnitte der Gemeinde/Stadt geschaut.
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:
gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt§ 67 gültig in der
3. Änderung der Satzung der Stadt Wolmirstedt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Wolmirstedt“ im umfassenden Verfahren
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
„3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wolmirstedt
