Wolmirstedt
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Widmung Holunderweg

Widmungsverfügung

Gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBI. LSA S. 334) in seiner aktuell gültigen Fassung wird die Straße „Holunderweg “ in Wolmirstedt zur Gemeindestraße im Sinne § 3 Abs. 1 Ni. 3 StrG LSA mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen
Verkehr gewidmet.

Gewidmet wird die Verkehrsfläche „Holunderweg“ beginnend im Südosten — im Kurvenbereich Lindhorster Weg, Höhe Hausummer 15 — weiterverlaufend in nordwestliche Richtung bis zum nordwestlichen Radiusende der Einmündung Lavendelweg.

Die Verkehrsfläche besteht aus einer Teilfläche des Flurstückes 1229 der Flur 8 sowie aus dem Flurstück 219 der Flur 9 in der Gemarkung Wolmirstedt.

Die Lage der gewidmeten Fläche sowie Anfangspunkt und Endpunkt der Gemeindestraße, ergeben sich aus der Kennzeichnung im Lageplan (Anlage Beschluss Ni. 233/2024-2029), der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Gebrauch ist räumlich beschränkt auf die Teile des Straßenkörpers, die zur Aufnahme des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs unmittelbar bestimmt und geeignet sind.

Die Gemeindestraße wird als Anliegerstraße klassifiziert.

Eine Widmungsbeschränkung wird nicht ausgesprochen.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Wolmirstedt.

Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2026 die Widmung der Straße „Holunderweg“ beschlossen (Beschluss-Nr. 233/2024-2029).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt, einzulegen.

Wolmirstedt, den 14.04.2026

M. Steffens
Bürgermeister

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