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Wolmirstedt
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt

    Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Börde vom 18.11.2022 ist der Plan der GP Günter Papenburg AG, Waldweg 4 in 39326 Wolmirstedt OT Farsleben, über die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 0 in der Gemarkung Farsleben, Flur 1, Flurstücke:   48, 50, 52, 183 und 189, sowie in der Gemarkung Mose, Flur 3, Flurstücke   5/2 und 5/3, gemäß § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz festgestellt worden.

    Der Planfeststellungsbeschluss wurde mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen versehen. Er enthält auch das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 35 Absatz 2 Satz 2 KrWG für das Vorhaben.

    In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

    Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes und einer Rechtsbehelfsbelehrung vom 07.12.2022 bis einschließlich 21.12.2022 in folgenden Dienstgebäuden und Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:

    Stadtverwaltung Wolmirstedt, Erdgeschoss Infopunkt,
    August-Bebel-Straße 25 in 39326 Wolmirstedt
    während der öffentlichen Sprechzeiten
    Dienstag         09.00-11.30 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
    Donnerstag    13.30-15.30 Uhr
    Freitag            09.00-11.30 Uhr
    oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung (039201 646)

    Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt, Zimmer 202a
    Triftstraße 9-10 in 39387 Oschersleben (Bode),
    Dienstags        12:00 – 18:00 Uhr
    oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung (03904 7240 4128).

    Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen, als zugestellt.

    Cassuhn                                                           Wolmirstedt, den 21.11.2022
    Bürgermeisterin

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