BEKANNTMACHUNG
Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt 5 94 Abs. 7 gültig in der Fassung ab 01.04.2011
zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 07. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372 werden in der Zeit zwischen dem 24.04. und 05.05.2023 die Deichabschnitte der Gemeinde/Stadt geschaut.
Die Schaukommission hat gemäß 5 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
- Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren
- Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen
Anlagen zu nehmen - eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wassennirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu tragen.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Die Termine der einzelnen Abschnitte sind beiliegender Tabelle zu entnehmen oder können in der Gemeinde/Stadt bzw. beim Flussbereich Schönebeck erfragt werden.
Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtvemaltung oder schriftlich an den:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Schönebeck
Amtsbreite 1
39218 Schönebeck