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Wolmirstedt
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Wiederauslage B-Plan Nr. 38/20 Stadionneubau -Samsweger Straße

    Öffentliche Bekanntmachung

    Betreff: Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.38/20 “Stadionneubau – Samsweger Straße”

    Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.38/20 “Stadionneubau – Samsweger Straße” Stadt Wolmirstedt mit der dazugehörigen Begründung bestätigt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bestimmt.

    Lage in der Stadt Wolmirstedt [TK10/06/2016 © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A18 / 1 – 6021577 / 2011)

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.38/20 “Stadionneubau – Samsweger Straße” Stadt Wolmirstedt  ein­schließ­lich der Be­gründung, Umwelt­bericht und den vorliegen­den umweltrelevanten Stellungnahmen sowie Gutachten sind für jedermann einsehbar und liegen in der Zeit

    vom 22.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023

    im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus –Be­kanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während der Sprechzeiten:

    Dienstag:                       von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
    Donnerstag:                  und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag:                          von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

    öffentlich aus.

    Außerhalb der Sprechzeiten liegen die Unterlagen in der Stabsstelle Stadtentwicklung/Planung, Raum 103 öffentlich aus. Nach telefonischer Vereinbarung), Ansprechpartner Frau Bunk (Telefon Nr. 039201 64768) oder Frau Pessel (Telefon Nr. 039201/64764) Stadtverwaltung, Stabstelle Stadtentwicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme der Unterlagen darüber hinaus zu den nachfolgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr

    Donnerstag:                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Während der Aus­legungsfrist be­steht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.

     Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

    • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.38/20 “Stadionneubau – Samsweger Straße” Stadt Wolmirstedt
    • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 und Abs.2 BauGB
    • schalltechnisches Gutachten zur Standortverlagerung des zentralen Sportstadions der Stadt Wolmirstedt vom 26.07.2021 und schalltechnisches Gutachten gemäß 16.BImSchV für die Umwidmung der Straße nahe dem geplanten Sportstadion vom 22.09.2021 vom Büro ECO Akustik Ingenieurbüro für    Schallschutz, Barleben
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadionneubau / Samsweger Straße” nach den Grundsätzen des Naturschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA-Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadionneubau / Samsweger Straße” Geplantes Regenrückhaltebecken nach den Grundsätzen des Naturschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA-Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg

     

    Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

    1. Boden
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampfmitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022 und 03.01.2023
    • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 30.06.2022
    1. Tiere und Pflanzen/Biotoptypen:
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Artenschutz der artenschutzrechtlichen Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 vom August 2021
    1. Wasser
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022 und  03.01.2023
    1. Landschaft
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    1. Klima und Luft
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    1. Mensch
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen der schalltechnischen Gutachten vom 26.07.2021 und 22.09.2021
    1. Kultur- und Sachgüter
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Information zu Kulturdenkmalen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 28.06.2022
    • Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 11.07.2022 und 25.01.2023
    1. Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

    Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.

    Hinweis:

    Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abge-geben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs.6 BauGB).

    Datenschutzinformation:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

    Wolmirstedt, den 05.06.2023

    M. Cassuhn
    Bürgermeisterin

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