Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Wolmirstedt befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Betroffen sind im Hoheitsgebiet der Stadt Wolmirstedt die B 189 und die BAB 2.
Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt wird im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus – Bekanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt während der Sprechzeiten
vom 17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Stadt Wolmirstedt
Rathaus
Bürgerinfopunkt
August-Bebel-Straße 25
39326 Wolmirstedt
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
Di.: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Do.: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Fr.: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan.
Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Wolmirstedt zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.
Sie haben bis zum 18.08. 2023 die Möglichkeit schriftlich an die Stadt Wolmirstedt, Stabsstelle Stadtentwicklung, Stadtplanung, August-Bebel-Straße 25 oder per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de – Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen.
Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.
Wolmirstedt, den 11.07.2023
M. Cassuhn
Bürgermeisterin