Betreff: Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.28/13
“Fabrikstraße / Schwimmbadstraße” – Stadt Wolmirstedt
Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr.28/13 “Fabrikstraße / Schwimmbadstraße” – Stadt Wolmirstedt mit der dazugehörigen Begründung bestätigt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB
bestimmt. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt gemäß §13a BauGB. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.
Der Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr.28/13 “Fabrikstraße / Schwimmbadstraße” – Stadt Wolmirstedt einschließlich der Begründung sind für jedermann einsehbar und liegen in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus – Bekanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während der Sprechzeiten:
Dienstag: von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
öffentlich aus.
Außerhalb der Sprechzeiten liegen die Unterlagen in der Stabsstelle Stadtentwicklung/Planung, Raum 103 öffentlich aus. Nach telefonischer Vereinbarung), Ansprechpartner Frau Bunk (Telefon Nr. 039201 64768) oder Frau Pessel (Telefon Nr. 039201/64764) Stadtverwaltung, Stabstelle Stadtentwicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme der Unterlagen darüber hinaus zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
Montag und Mittwoch: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr
Donnerstag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.
Hinweis:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs.6 BauGB).
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Wolmirstedt, den 05.12.2023
M. Cassuhn
Bürgermeisterin