Stadt Wolmirstedt
Der Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung zur 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024
Gemäß § 10 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Kommunalwahlordnung mache ich hiermit die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in der Stadt Wolmirstedt öffentlich bekannt und weise darauf hin, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung des Gemeindewahlausschusses hat.
Ort: Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt, Beratungsraum Zimmer 007
Zeit: 09. April 2024, 16:00 Uhr
Gegenstand der Sitzung:
- Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Erläuterung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses
- Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates der Stadt Wolmirstedt
- Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Ortschaftsrates Elbeu
- Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Ortschaftsrates Farsleben
- Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Ortschaftsrates Glindenberg
- Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Ortschaftsrates Mose
- Anregungen, Anfrage
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 Absatz 3 des KWG LSA der Wahlausschuss be-
schlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens zwei Beisitzer bzw. deren Stell-
vertreter anwesend sind.
Wolmirstedt, 26.03.2024
E. Hahn
Gemeindewahlleiter