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Wolmirstedt
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Absage konstituierende Sitzung

    Gemäß § 53 Abs.1 KVG LSA hat der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister) die Pflicht die Vertretung (Stadtrat) zur konstituierenden Sitzung einzuladen. Bisher stand für die Vorbereitung ein Zeitraum von ca. 6 Wochen zur Verfügung. In diesem Jahr sind es nur 4 Wochen, die auch noch in den Schulferien liegen. Bereits bei der Erstellung des Sitzungsplanes am Anfang des Jahres hatte die Verwaltung einen Termin Mitte Juli vorgeschlagen. Nach meinem Verständnis ist dieser Zeitraum auch erforderlich, um alle Vorbereitungen zu treffen. Das beginnt damit, dass die Parteien und Wählergemeinschaften die notwendigen Erklärungen der gewählten Vertreter zur Annahme der Wahl, der Bildung der Fraktionen und die Abstimmung der Vorschläge für den Vorsitz und die beiden Stellvertreter des Stadtrates sowie für die Ausschüsse organisieren müssen. Auch über die Vorschläge der Besetzung in Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, muss beraten werden. Die Verwaltung berechnet auf Grund der Wahlergebnisse die Sitzverteilung im Stadtrat. Das ist oft nur vorläufig, da sich innerhalb der gewählten Parteien und Wählergemeinschaften bis zum Tag der Durchführung der konstituierenden Sitzung noch Fraktionen bilden können. Dann muss der Zugriff auf alle zu vergebenden Posten, auch noch in der Sitzung, neu berechnet werden. Da es eine Ladungsfrist für den Stadtrat von 7 Tagen gibt, kann die Verwaltung nur mit den Informationen arbeiten, die am Tag der Einladung vorliegen. Die letzte Mitteilung dazu hat die Verwaltung am 03.07.2024 erhalten.

    Fazit: Die Zeit für eine Vorbereitung war in diesem Jahr zu kurz und lag in den Schulferien, so dass ein Termin, an dem alle Mitglieder der Vertretung teilnehmen können, schwer zu finden war.

    Aber auch inhaltlich gab und gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen einzelnen Mitgliedern der Vertretung und der Verwaltung. Dabei geht es um die Gültigkeit der Hauptsatzung und die Geschäftsordnung. Das Land Sachsen-Anhalt hat zum 01.07.2024 die gesetzliche Grundlage, das Kommunalverfassungsgesetz, geändert. Von einer Fraktion wurde beantragt, dass ein eigener Entwurf auf die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung gesetzt wird. Das ist erfolgt. Die Verwaltung hat in der Stellungnahme zum Antrag formuliert, dass es nicht zwingend erforderlich ist, eine neue Geschäftsordnung in der Sitzung zu beschließen. Grund dafür ist u.a. die neue gesetzliche Regelung sowie die Auffassung, dass alle Mitglieder der Vertretung ausreichend Zeit haben sollten, um sich damit zu beschäftigen. Die Verwaltung hat vorgesehen, eine entsprechende Beschlussvorlage in die Beratungsfolge für den Stadtrat am 26.09.2024 einzubringen. Dann sind auch alle Ausschüsse gebildet und die Ortschaftsräte haben ihre Arbeit aufgenommen. Der vorliegende Entwurf der Fraktion enthält Formulierungen, für die aus Sicht der Verwaltung Klärungsbedarf besteht. Eine gute Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Satzung ist die Mustersatzung der Städte- und Gemeindebundes.

    Fazit: Unterschiedliche Auffassungen müssen geklärt werden.

    Als Bürgermeisterin möchte ich den Bürgern, entgegen der Zeitungsartikel von heute, versichern, dass die Verwaltung arbeitsfähig und in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen. Natürlich machen wir Fehler oder treffen Fehleinschätzungen. Soweit erforderlich werden diese korrigiert. Ich habe bei meinem Amtsantritt erklärt, dass ich nicht versprechen kann, keine Fehler zu machen, aber ich verspreche sie so klein wie möglich zu halten. Seit einiger Zeit ist jedoch festzustellen, dass sich die Arbeitsweise und der Umgang miteinander verschlechtert haben, die Rahmenbedingungen haben sich stark verändert und leider nicht immer zum Guten. Das bedauere ich sehr.

    Ich werde weiter meine Aufgaben als Bürgermeisterin der Stadt erfüllen. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, bitte ich Sie Kontakt zu mir aufzunehmen.

    Marlies Cassuhn
    Bürgermeisterin
    Stadt Wolmirstedt

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