Hintergrund ist die notwendige Entscheidung des Stadtrates über die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag über die Errichtung eines Batteriespeichers in der Gemarkung Farsleben. Grundlage für die Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage ist eine Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei, die bei der Verwaltung am dem 15.07.2024 eingegangen ist. Der Ablauftermin für die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen ist der 22.07.2024. Daher macht sich eine außerplanmäßige Sitzung des bisherigen Stadtrates erforderlich. Gerade werden die Unterlagen für die Sitzung ausgefahren, weil für die bisherigen Mitglieder des Stadtrates kein digitaler Zugang mehr verfügbar ist. Die Unterlagen liegen daher auch noch nicht in digitaler Form vor.