Information zur Durchführung von artenschutzfachlichen Kartierungen für das Projekt 380-kV-Netzverstärkung Wolmirstedt – Eulenberg in Ihrer Gemeinde
A. Vorhaben
Der Stromübertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“) plant mit der 380-kV-Netzverstärkung Wolmirstedt – Eulenberg den Ersatz einer bestehenden Höchstspannungs-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Wolmirstedt und dem noch zu errichtenden Umspannwerk Eulenberg im Westen von Magdeburg.
Der Abschnitt ist Teil der Maßnahme M630a Wolmirstedt – Eulenberg – Förderstedt, welche die Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 vom März 2024 bestätigt hat.
Die neue Leitung soll bei gleicher Spannung mehr Leistung übertragen können. Auf einem Teilabschnitt wird die Leitung zusammen mit den Leiterseilen des Gleichstromvorhabens SuedOstLink auf gemeinsamen Freileitungsmasten, sogenannten Hybridmasten geführt werden. Diese werden im Zuge der Realisierung des SuedOstLink-Projekts neu errichtet.
B. Kartierungen / faunistische Sonderuntersuchungen
50Hertz wird im Rahmen der Unterlagenerstellung für das Planfeststellungsverfahren im Zeitraum von November 2024 und Dezember 2025 Kartierungen u. A. zu folgenden Artengruppen durchführen:
- Verschiedene Vogelarten (Zug- und Rast- sowie Brutvögel, Groß-, Greif- und Eulenvögel, …)
- Säugetiere (wie bspw. Fledermäuse, Feldhamster, …)
- Reptilien, Amphibien, Holzkäfer ggf. weitere Insektenarten, Landschnecken.
- Ggf. weitere Artengruppen
Je nach Artengruppe erstrecken sich die Kartierungen im Regelfall in einem Bereich von ca. 500 Meter beidseits des Eingriffsbereiches, der sich aus dem Untersuchungsraum der möglichen Trasse ableitet, sowie einem artenspezifischen Pufferbereich. Bei störempfindlichen Vogelarten erweitert sich der Untersuchungsraum ggf. artspezifisch.
Im Rahmen dieser Tätigkeit sind Mitarbeiter/-innen mit Fahrzeugen oder zu Fuß unterwegs, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt.
Die Kartierarbeiten erfolgen im Auftrag von 50Hertz durch die ÖKOTOP – Büro für angewandte Landschaftsökologie K. Mammen & U. Mammen GbR.
C. Gesetzesgrundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer/-innen, Pächter/-innen und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Kartierungen informiert.
D. Ansprechpartner für Ihre Fragen
Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Axel Happe unter T: +49 30 5150-3414 bzw. E-Mail: Axel.Happe@50hertz.com.