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Wolmirstedt
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Öffentliche Zustellung

    Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

    Das oben genannte Schriftstück wird gemäß § 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG LSA) vom 09.10.1992 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 öffentlich zugestellt.

    Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

    Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises von dem Genannten oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

    Stadtverwaltung Wolmirstedt
    Fachdienst Bau und Ordnung, Zimmer 15
    August-Bebel-Straße 25
    39326 Wolmirstedt

    Vor der Abholung des Bescheides ist Kontakt aufzunehmen mit:
    Sachbearbeiter/in: Frau Ostermann
    Telefonnummer: +49(0)3201 / 64 745

    Wolmirstedt, den 14.03.2025

    Im Auftrag
    gez. Ostermann