Für Hunde in und um Wolmirstedt herrscht während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht
In Sachsen-Anhalt besteht normalerweise keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Doch es gibt Sonderregelungen – beispielsweise zur Brut- und Setzzeit. Diese ist gesetzlich festgelegt und dauert in diesem Jahr vom 1. März bis zum 15. Juli 2025.
Hundehalter müssen in dieser Zeit folgendes beachten: In der freien Landschaft, also in Wald und Feld, sowie auf angrenzenden öffentlichen Straßen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Für die Verletzung dieser Regelung können Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro erhoben werden.
In Jagdgebieten ist besondere Acht geboten, denn wie die meisten anderen Bundesländer, erlaubt auch Sachsen-Anhalt den Abschuss wildernder Hunde. Hält sich ein Hund in einem sogenannten Einwirkungsbereich auf, darf er vom Jäger sogar dann getötet werden, wenn er nicht wildert.
Die Stadt Wolmirstedt appelliert deshalb an ihre Hundehalter, die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit zwingend einzuhalten.