gemäß § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) der Bürgermeisterwahl am 07.09.2025 in der Stadt Wolmirstedt
Der Wahlausschuss der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.09.2025 das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Stadt Wolmirstedt am 07.09.2025 ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Wahlberechtige lt. Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ | 8.286 | |
Wahlberechtigte lt. Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ | 1.531 | |
Wahlberechtigte insgesamt | 9.817 | |
Wähler/innen insgesamt | 5.533 | |
Ungültige Stimmzettel | 20 | |
Gültige Stimmzettel | 5.533 | |
Gültige Stimmen | 5.533 |
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
Name der Bewerber lt. Stimmzettel | Stimmenzettel |
---|---|
1. Knispel, Mathias | 2.001 |
2. Steffens, Mike | 3.009 |
3. Steinhagen, Steffen | 523 |
Stimmen insgesamt | 5.533 |
Reihenfolge der Bewerber nach Stimmenanzahl:
Lfd. Nr. | Name des Bewerbers | Stimmenzettel |
---|---|---|
1 | Steffens, Mike | 3.009 |
2 | Knispel, Mathias | 2.001 |
3 | Steinhagen, Steffen | 523 |
Damit ist der Bewerber,
Steffens, Mike
gewählt, da er gemäß § 30 Abs. 8 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, sowie Bewerber, die an der Direktwahl teilgenommen haben, bei der dafür zuständigen Wahlleiterin binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen.
Wolmirstedt, 08.09.2025
Heynemann
Wahlleiterin