Öffentliche Bekanntmachung
zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die aufgeführten Widersprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Widerruf. Ein bereits eingelegter Widerspruch bleibt weiterhin gültig.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
- gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
- gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und
Abstimmungen - gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubitäen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchvertage
Des Weiteren besteht für Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die folgende Widerspruchsmöglichkeit:
- gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die o.g. Übermittlungssperren können unter Vorlage eines Ausweisdokumentes bei
Stadt Wolmirstedt
Einwohnermeldeamt
August -Bebet -Straße 25
39326 Wolmirstedt
eingetragen werden lassen.
Ebenso finden Sie auf der städtischen Homepage www.stadtwolmirstedt.de unter „Bürgerservice“ > „Online -Dienste“ den Online -Vorgang „Antrag Übermittlungssperren“.
Wolmirstedt, den 08.10.2025
M. Casduhn
Bürgermeisterin