Wolmirstedt
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Aufhebung von tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen

    Landkreis Börde
    Der Landrat

    Bekanntmachung einer tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (klassische Geflügelpest)

    1. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (klassische Geflügelpest) vom 24.10.2025 wird aufgehoben.
    2. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (klassische Geflügelpest) vom 28.10.2025 wird aufgehoben.
    3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist unverzüglich umzusetzen.

    I. Begründung

    Die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen unter den Ziffern 1. und 2. dieser Allgemeinverfügung erfolgt aufgrund einer aktualisierten Risikobewertung durch das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde und des Art. 67 VO (EU)
    Nr. 2020/687.
    Gemäß der §§ 41 Abs. 4 Satz 4 und 43 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden.

    17 01.12.2025

    M. Stichnoth
    Landrat

    Hinweis:
    Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Börde
    https://www.landkreis-boerde.de.

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