Im Landkreis Börde ist am 22. Oktober 2025 der Verdacht der hochpathogenen Aviären Influenza (klassische Geflügelpest) bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände hat der Landkreis Börde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Wichtige Informationen:
- Wer im Gebiet des Landkreises Börde Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (wasserdicht) und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Maschenweite bis 25 mm) zu halten.
- Die Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel ist im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Börde verboten.
- Akut erkranktes oder plötzlich verendetes Geflügel ist dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz unverzüglich und tagaktuell zu melden.



