Das Land Sachsen-Anhalt verlängert die Siebzehnte Eindämmungsverordnung bis 25. Juni 2022
Das geht aus einer Pressemeldung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.05.2022 hervor.
Im Wortlaut heißt es darin: „Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Eindämmungsverordnung bis zum 25. Juni 2022. Damit bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor. Kontaktpersonen – Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.
Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.“
Die aktuelle “Corona-Rechtslage” in Sachsen-Anhalt ab 28. Mai 2022
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Börde 184 (Stand RKI 24. Mai 2022) / heute wurden 65 Neuinfektion erfasst
Robert Koch-Institut / Covid-19-Dashboard / Inzidenz (bitte hier klicken)
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