Flächennutzungsplan der Stadt Wolmirstedt
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
„3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wolmirstedt
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der politischen Gremien
der Stadt Wolmirstedt
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
„3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wolmirstedt
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit dem Beginn des folgenden Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig. Gemäß eines Runderlasses des Ministeriums für Bildung müssen sie bis zum 1. März 2026 in der für sie zuständigen öffentlichen Grundschule angemeldet werden.
gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Protokallauszug aus der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 3.12.2025
Auf Grund der geprüften und festgestellten Ergebnisse des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Wolmirstedt wurde der Bürgermeisterin der Stadt Wolmirstedt auf der Sitzung des Stadtrates am 27.11.2025 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Daraus ergeben sich Änderungen im Gebührenmaßstab und in der Gebührenhöhe. Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren beschlossen. Dabei gab es Änderungen sowohl für die Fälligkeit von Gebühren und die Gebührenpflicht, als auch bei der Gebührenhöhe. Die Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen für das Ausheben von Gräbern.
Bekanntmachung einer tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (klassische Geflügelpest)
