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Wolmirstedt
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Bestätigung des Jahresabschlusses 2015 und Erteilung der uneingeschränkten Entlastung der Bürgermeisterin

    Auf Grund der geprüften und festgestellten Ergebnisse des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Wolmirstedt wurde der Bürgermeisterin der Stadt Wolmirstedt auf der Sitzung des Stadtrates am 01.12.2022 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

    Der Stadtrat bestätigte das ordentliche Jahresergebnisses in Höhe von – 214.515,18, sowie das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 87.879,04 . Das negative ordentliche Ergebnis wird gemäß § 23 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO) mit der Rücklage aus Überschüssen der Vorjahre verrechnet. Das positive außerordentliche Ergebnis wird gemäß § 23 Abs. 4 KomHVO der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

    Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht liegen gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Zeit vom 12.12.2022 bis 20.12.2022 in der Stadtverwaltung Wolmirstedt, August-Bebel-Str. 25 aus. Die persönliche Einsicht ist während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich.

    Für spezielle Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an Frau Denecke (Tel. 039201/64728).

    Wolmirstedt, den 05.12.2022

    M. Cassuhn
    Bürgermeisterin

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