Wolmirstedt
Wolmirstedt
Zum Inhalt springen
  • 1 Minuten Lesezeit

Durchführung der Deichschau 2026

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 94 Abs. 7 gültig in der Fassung ab 01.04.2011 zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Oktober 2025 (GVBl. LSA S. 492) werden in der Zeit zwischen dem 22.04. und 30.04.2026 sowie am 06.05.2026 die Deichabschnitte der Gemeinde/Stadt geschaut.

Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:

  • Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren
  • Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
  • eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu tragen.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Die Termine der einzelnen Abschnitte sind beiliegender Tabelle zu entnehmen oder können in der Gemeinde/Stadt bzw. beim Flussbereich Schönebeck erfragt werden.
Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftlich an den:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen – Anhalt
Flussbereich Schönebeck
Amtsbreite 1
39218 Schönebeck

Aussehen anpassen

MUNIPOLIS
Nachrichten
aus der Stadtverwaltung
direkt auf Ihr Handy
Nachrichten
aus der Stadtverwaltung
direkt auf Ihr Handy
foto aplikace