Wolmirstedt
Wolmirstedt
Zum Inhalt springen

Durchführung Gewässerschau 2026

    gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt§ 67 gültig in der Fassung ab 01.04.2011 zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2013 (GVBI.LSA S. 116)
    werden in der Zeit vom 07.04.2026 bis 17.04.2026 die Gewässerschauen für die Gewässer erster und zweiter Ordnung durchgeführt.

    Die Schaukommission hat gemäß§ 41 Wasserhaushaltsgesetz das Recht:

    • Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren.
    • Eigentümer und Anlieger haben entlang der Gewässer die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstückes zu gewährleisten.

    Die Termine der einzelnen Schaubezirke können in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes erfragt werden.
    Wollen Sie Hinweise oder Mängel an den Gewässern zweiter Ordnung bekannt geben, wenden Sie sich bitte an die Schaubeauftragten, an die zuständige Gemeindeverwaltung, per E-Mail oder schriftlich an den:

    Unterhaltungsverband Untere Ohre
    Ramstedter Straße 26
    39326 Zielitz
    uhv-untere-ohre@t-online.de

    und für die Gewässer erster Ordnung an den
    Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt
    Flussbereich Schönebeck
    Amtsbreite 1
    39218 Schönebeck.

    Aussehen anpassen

    MUNIPOLIS
    Nachrichten
    aus der Stadtverwaltung
    direkt auf Ihr Handy
    Nachrichten
    aus der Stadtverwaltung
    direkt auf Ihr Handy
    foto aplikace