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Wolmirstedt
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Flurbereinigungsverfahren Hägebach/Landgraben, Landkreis Börde OK 0012

    Öffentliche Bekanntmachung

    Flurbereinigungsverfahren Hägebach/Landgraben, Landkreis Börde OK 0012

    Bekanntgabe Flurbereinigungsplan und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung der nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke

    Für das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Hägebach/Landgraben, Landkreis Börde, OK 0012 ist der Flurbereinigungsplan aufgestellt und durch die obere Flurbereinigungsbehörde (Landesverwaltungsamt) genehmigt worden. Er fasst gemäß § 58 Abs. 1 FlurbG die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammen und bestimmt, wie das Flurbereinigungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird.

    Zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes finden gemäß § 59 Abs. 1 und 2 FlurbG folgende Termine statt, zu denen die betroffenen Beteiligten bzw. deren Bevollmächtigte geladen werden:

    1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (Offenlegungstermin)

    2. Anhörung der Teilnehmer und Nebenbeteiligten über den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan (Anhörungstermin)

    1. Bekanntgabe (Offenlegungstermin)

    Der Flurbereinigungsplan (Textteil, Nachweise und Karten) wird gemäß § 59 Abs. 1 den Beteiligten bekanntgegeben.

    Jeder Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren erhält auf dem Postweg einen ihn betreffenden Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Diese sog. Flurbereinigungsnachweise sollen den Beteiligten unabhängig von der Erläuterung des Flurbereinigungsplanes im Termin zur Bekanntgabe ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.

    Nebenbeteiligte erhalten den Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der Ihre Rechte und Berechtigungen sowie die sich aus dem Flurbereinigungsplan ergebenden Änderungen dazu enthält.

    Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten

    vom 09. Oktober 2023 bis zum 12. Oktober 2023

    während der Dienststunden im

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte,

    Außenstelle Wanzleben

    Ritterstraße 17 – 19, Stadt Wanzleben – Börde, Zimmer A 3.29 öffentlich aus.

    An diesen Tagen stehen Bedienstete des ALFF Mitte, Sachgebiet 15 zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.

    Nutzen Sie, wenn möglich, bevorzugt diese Möglichkeit der Einsichtnahme und vereinbaren Sie bei Bedarf einen persönlichen Termin zur Auskunftserteilung und Erläuterung (Tel.: 039209 203479). So können Wartezeiten vermieden werden.

    Der Flurbereinigungsplan liegt ferner im

    Bürgerhaus Meseberg, Winkel 1, 39326 Niedere Börde OT Meseberg

    am Montag, 16. Oktober 2023, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

    am Dienstag, 17. Oktober 2023, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

    am Mittwoch, 18. Oktober 2023, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und

    am Donnerstag, 19. Oktober 2023, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    öffentlich aus.

    Bedienstete des ALFF Mitte sind zu den benannten Zeiten vor Ort anwesend und werden auf Wusch die neue Feldeinteilung erläutern sowie Auskünfte erteilen. Es wird darum gebeten, von der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Flurbereinigungsplan an den Tagen der Offenlegung Gebrauch zu machen, weil im Anhörungstermin Einzelauskünfte nicht mehr erteilt werden können.

    1. Ladung zum Anhörungstermin

    Im Flurbereinigungsverfahren Hägebach/Landgraben findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG am

    Donnerstag, den 19. Oktober 2023 um 15:00 Uhr
    im Bürgerhaus Meseberg
    Winkel 1 in 39326 Niedere Börde OT Meseberg

    statt.

    Die Beteiligten werden hiermit geladen.

    Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin vorbringen (§ 59 Abs. 2 FlurbG).

    Vor oder nach dem Termin vorgebrachte Widersprüche sind ausgeschlossen, da Terminversäumnis oder Nichtabgabe von Erklärungen im Anhörungstermin gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG als Einverständnis mit den Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes gelten.

    Beteiligte die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

    Weitere Hinweise zum Anhörungstermin:

    Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann.

    Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem ALFF Mitte weiterhin ihre Gültigkeit.

    Vollmachtformulare können beim ALFF Mitte, Außenstelle Wanzleben (Tel.: 039209 203471) angefordert werden.

    Die Unterschrift des Vollmachtgebers ist amtlich zu beglaubigen. Die amtliche Beglaubigung (z.B. bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung) ist kosten- und gebührenfrei (§ 108 FlurbG).

    Das Verschulden einer bevollmächtigten Person steht dem eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG).

    1. Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung der nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke

    Die Ergebnisse der Wertermittlung für die durch die Änderungsanordnung Nr. 3 gem. § 8 Abs. 1 FlurbG nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke werden zusammen mit dem Flurbereinigungsplan nach § 32 FlurbG festgestellt.

    Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung haben in der Zeit vom 26. Juni bis 27. Juni 2023 im ALFF Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde, zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

    Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 27. Juni 2023, um 15.00 Uhr, ebenfalls im ALFF Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben – Börde stattgefunden. An diesem Termin war Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse vorzubringen. Solche Einwendungen wurden in diesem Termin nicht vorgebracht.

    Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben – Börde, oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale einzulegen.

    Im Auftrag

    gez. Christa Lüddecke (DS)

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