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Wolmirstedt
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Information zu den Straßenumbenennungen in der Stadt Wolmirstedt und den Ortsteilen Farsleben und Glindenberg

    Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Wolmirstedt vom 08.07.2021 wurde durch die Bürgermeisterin eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung der zum 01.01.2022 vorzunehmenden Straßenumbenennungen erlassen.

    Diese wurde am 05.10.2021 auf der Internetseite der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de/Bekanntmachungen sowie zusätzlich als Aushang an den einzelnen Schautafeln im Gemeindegebiet öffentlich bekanntgegeben.

    Entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung treten die in der Allgemeinverfügung bekanntgegebenen Änderungen zum 01.01.2022 in Kraft.

    Die Stadt Wolmirstedt hat ergänzend zu der Allgemeinverfügung für die Bürger*innen folgende Informationen.

    • Ab Januar 2022 haben die betroffenen Bürger*innen die Möglichkeit, die Anschrift auf ihren Personaldokumenten ändern zu lassen. Dafür wird die Stadt Wolmirstedt Sondersprechzeiten anbieten. Diese Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.

    • Die Änderung der Betriebsstättenanschrift für Gewerbetreibende durch eine Gewerbeummeldung erfolgt von Amtswegen. Eine persönliche Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die von Amtswegen vorgenommene Ummeldung wird postalisch zugestellt.

    • Die vorgenannten Anschriftenänderungen sind gebührenfrei.

    • Eine Adressänderung ist auch in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen.  Nach Rücksprache beim Landkreis Börde – Straßenverkehrsamt – werden auch für die Umschreibung der KFZ-Zulassung keine Kosten erhoben, wenn die Änderung der Anschrift (hier Straßennamensänderung) aus der Gemeindegebietsreform resultiert. Dies ist bei der Änderung der Doppelbezeichnungen von Straßennamen der Fall.

    • Die Stadt Wolmirstedt informiert von Amtswegen nachfolgende Behörden und öffentliche Stellen über die ab 01.01.2022 geänderten Straßennamen (keine Mitteilung von personenbezogenen Daten):

    □    alle Verwaltungsstellen der Stadt Wolmirstedt
    □   Landkreis Börde (u. a. Straßenverkehrsamt, Rettungsleitstelle, Amt für Finanzen)
    □    Finanzamt Haldensleben
    □   Deutsche Post AG
    □   Polizeidienststelle Wolmirstedt
    □   Stadtwerke Wolmirstedt
    □   Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband
    □   Kommunalservice Landkreis Börde AöR
    □   Deutsche Telekom AG
    □   Landesamt für Vermessung und Geoinformation

    • Alle weiteren Stellen und privaten Vertragspartner wie z. B. Banken, Versicherungen, Krankenkassen etc., müssen von den Betroffenen selbst über die neue Anschrift informiert werden.
    • Die Deutsche Post AG gewährleistet für eine Übergangszeit von etwa sechs Monaten Brief- und Paketsendungen auch noch mit der alten Postanschrift zuzustellen. Danach wird die Postverteilung vollständig auf die neue Adresse umgestellt.

    • Kosten, die durch die Änderung der Anschriften entstehen, können durch die Stadt Wolmirstedt nicht übernommen werden. Für die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Adressänderung bitte ich die Bürger*innen um Verständnis. 

    • Die Gemeinde trägt die Kosten für die Anschaffung und Anbringung der neuen Straßennamensschilder. Für eine angemessene Übergangszeit werden die alten Straßenschilder neben den neuen belassen. Der alte Straßenname ist auf den Straßenschildern rot durchstrichen.

    Wolmirstedt, den 15.11.2021

    M. Cassuhn
    Bürgermeisterin

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