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Wolmirstedt
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 35/19

    Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt

    Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 35/19 „Samsweger Straße / Geschwister-Scholl-Straße“
    – Stadt Wolmirstedt

    Der Stadtrat Wolmirstedt hat am 05.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 35/19 „Samsweger Straße / Geschwister-Scholl-Straße“ – Stadt Wolmirstedt als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

    Lage im Stadtgebiet

    TK 10/2021 © LVermGeoLSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A 18/1 – 6021577 / 2011

    Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann in der Stadtverwaltung Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, in der Stabsstelle Stadtentwicklung während der nachfolgenden Sprechzeiten eingesehen werden.

    Sprechzeiten:
    Dienstag 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr,
    Donnerstag 13.30 bis 15.30 Uhr
    außerhalb nach Vereinbarung.

    Auskünfte erteilt die zuständige Mitarbeiterin Frau Bunk der Stabsstelle Stadtentwicklung unter folgender Telefonnummer: 039201/64768.

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschä-digungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

    Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Be-kanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltend-machung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

    Wolmirstedt, den 02.07.2025

    M. Cassuhn
    Bürgermeisterin