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Wolmirstedt
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Öffentliche Bekanntmachung

    Wappen Sachsen-AnhaltÖffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den Maßgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BlmSchV) zum Antrag der Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH in 39126 Magdeburg auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 8, 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Thermischen Abfallbehandlung und Abfalllagerung in 39126 Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg

    Auf Antrag der Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH (Kraftwerk-Privatweg 7, 39126 Magdeburg) wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zur wesentlichen Änderung einer

    Anlage zur Thermischen Abfallbehandlung und Abfalllagerung

    hier: Errichtung und Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage für gewerbliche und industrielle Abfälle sowie einer Anlage zur Verbrennung von kommunalen Klärschlämmen [MHKW – Block 3, Linie 5 (MVA) und 6 (KVA)]

    (Anlage nach Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3, 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie))

    auf den Grundstücken in 39126 Magdeburg

    Gemarkung: Magdeburg
    Flur: 0206
    Flurstücke: 127/1, 10010, 10029, 10032, 10033, 10035, 10036,

    durch das Landesverwaltungsamt erteilt.

    Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 – 206, 039104 Magdeburg) erhoben werden.

    Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom:

    17.05.2023 bis einschließlich 30.05.2023

    an folgenden Orten aus und können zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

    1. Landeshauptstadt Magdeburg
      Umweltamt Raum 727
      Julius-Bremer-Straße 8-10
      39104 Magdeburg

      Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
      Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
      Mi. 09:00 bis 12:00 Uhr
      Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
      Fr. und vor 09:00 bis 12:00 Uh
      gesetzlichen Feiertagen

      (Eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 0391 540 2630 bzw. 0391 540 2638.)

    1. Gemeinde Barleben
      Haus 1, Raum 0.07
      Ernst-Thälmann-Straße 22,
      39179 Barleben

      Mo. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      Di. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
      Mi. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      Do. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
      Fr. 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

      Ergänzung: Am 19.05.2023 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.

      (Eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 039203 565 0.)

    1. Stadt Wolmirstedt
      Infopunkt
      August-Bebel-Str. 25
      39326 Wolmirstedt

      Mo. 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr 
      Di. 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
      Mi. 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
      Do. 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
      Fr. 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

      Ergänzung: Am 19.05.2023 ist das Rathaus geschlossen.

      (Eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 039201 64 717, Ansprechpartner Frau Bertelmann bzw. Telefonnummer 039201 64768, Ansprechpartner Frau Bunk.)

    1. Einheitsgemeinde Biederitz
      Magdeburger Straße 38
      39175 Biederitz

      Mo.  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
      Di. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
      Do. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
      Fr. nach Vereinbarung.

      Ergänzung: Am 19.05.2023 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.

      (Eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 039292 / 603-0, Ansprechpartner Frau Mecke.)

    1. Gemeinde Möser (Dienstgebäude)
      Raum 47
      Brunnenbreite 7/8
      39291 Möser

      Mo.    8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
      Di.      8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
      Do.     8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

      Ergänzung: Am 19.05.2023 ist das Dienstgebäude geschlossen.

      (Eine persönliche Einsichtnahme in die Antragsunterlagen ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 039222 / 908-0, Ansprechpartner Frau Erdmann.)

    1. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
      Raum A 123
      Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale)

      Mo. 08:00 bis 16:00 Uhr
      Di. 08:00 bis 16:00 Uhr
      Mi. 08:00 bis 16:00 Uhr
      Do. 08:00 bis 16:00 Uhr
      Fr. und vor 08:00 bis 13:00 Uhr

      gesetzlichen Feiertagen

      (Eine persönliche Einsichtnahme in die Antragsunterlagen ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern 0345 514 2253 bzw. 0345 514 2258.)

    Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) angefordert werden. Die Übersendung des Bescheides erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203 – 206, 039104 Magdeburg) erhoben werden.

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