Bebauungsplan Nr.32/16 “Heinrich-Heine-Straße” – Stadt Wolmirstedt im Verfahren nach § 13a BauGB – öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32/16 “Heinrich-Heine-Straße” – Stadt Wolmirstedt bestehend aus der Plan-Zeichnung und dem Entwurf der Begründung bestätigt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2
Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch beschlossen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.32/16 “Heinrich-Heine-Straße” – Stadt Wolmirstedt einschließlich der Begründung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www. stadtwolmirstedt. de unter dem Punkt Verwaltung – Öffentliche Bekanntmachungen
vom 12.04.2021 bis einschließlich 16.05.2021
und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während folgender Offnungszeiten:
Montag und Mittwoch:
von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag: von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per EMail an: d. bunk@stadtwolmirstedt. de oder zur Niederschrift abzugeben. Sollten im angegebenen Zeitraum die Zugangsbeschränkungen zum Auslegungsort, die im Zuge der
COVID-19-Pandemie erlassen wurden, bestehen, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) vom 20. 05.2020 in der aktuellen Fassung ausschließlich im Internet. Auf telefonische Vereinbarung (Telefon Nr. 039201 64768), Ansprechpartner Frau Bunk,
Stadtverwaltung, Stabsstelle Stadtentwicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme im Rathaus möglich.
Hinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im
Rahmen der Bauleitplanung.
Wolmirstedt, den 26. 03. 2021
M. Cassuhn
Bürgermeisterin