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Wolmirstedt
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Öffentliche Bekanntmachung

    Bebauungsplan Nr.32/16 “Heinrich-Heine-Straße” – Stadt Wolmirstedt im Verfahren nach § 13a BauGB – öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs.2 BauGB

    Auslegungsbeschluss
    Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32/16 “Heinrich-Heine-Straße” – Stadt Wolmirstedt bestehend aus der Plan-Zeichnung und dem Entwurf der Begründung bestätigt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2
    Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch beschlossen.


    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.32/16 “Heinrich-Heine-Straße” – Stadt Wolmirstedt einschließlich der Begründung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www. stadtwolmirstedt. de unter dem Punkt Verwaltung – Öffentliche Bekanntmachungen
    vom 12.04.2021 bis einschließlich 16.05.2021
    und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während folgender Offnungszeiten:

    Montag und Mittwoch:
    von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    Dienstag: von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Donnerstag: von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
    Freitag: von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

    Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per EMail an: d. bunk@stadtwolmirstedt. de oder zur Niederschrift abzugeben. Sollten im angegebenen Zeitraum die Zugangsbeschränkungen zum Auslegungsort, die im Zuge der
    COVID-19-Pandemie erlassen wurden, bestehen, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) vom 20. 05.2020 in der aktuellen Fassung ausschließlich im Internet. Auf telefonische Vereinbarung (Telefon Nr. 039201 64768), Ansprechpartner Frau Bunk,
    Stadtverwaltung, Stabsstelle Stadtentwicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme im Rathaus möglich.

    Hinweis:
    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
    Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im
    Rahmen der Bauleitplanung.

    Wolmirstedt, den 26. 03. 2021

    M. Cassuhn
    Bürgermeisterin

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