Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/92 “Gewerbegebiet Nord II” – Stadt Wolmirstedt
Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Entwurf der 5.Änderung des Bebauungsplanes Nr.7/92 “Gewerbegebiet Nord II” – Stadt Wolmirstedt mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Lage des Plangebietes
[TK10 07/2019] © LVermGeoLSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A 18/1 – 6021577 / 2011
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 5.Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 01.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022
im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus –Bekanntmachungen einsehbar. Die Unterlagen können am Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während folgender Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr
Dienstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.
Sollten im angegebenen Zeitraum Zugangsbeschränkungen zum Auslegungsort bestehen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassen wurden, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) vom 20.05.2020 in der aktuellen Fassung im Internet. Auf telefonische Vereinbarung (Telefon Nr. 039201 64768), Ansprechpartner Frau Bunk, Stadtverwaltung, Stabsstelle Stadtentwicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme im Rathaus möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht zur 5.Änderung des Bebauungsplanes Nr.7/92 “Gewerbegebiet Nord II” – Stadt Wolmirstedt
- umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
1. Boden
- Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampfmitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 21.07.2022
2. Tiere und Pflanzen/Biotoptypen:
- Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
3. Wasser
- Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 27.07.2022
4. Landschaft
- Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
5. Klima und Luft
- Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
6. Mensch
- Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
7. Kultur- und Sachgüter
- Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
- Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 15.08.2022
8. Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA
- Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Hinweis:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs.6 BauGB).
Auskünfte zu den Planunterlagen werden durch Frau Bunk, Stadtverwaltung, Stabsstelle Stadtentwicklung, Straßenbau der Stadt Wolmirstedt (Telefon Nr. 039201 64768) und fernmündlich durch das Planungsbüro für Stadt- Regional- und Dorfplanung Dipl. Ing. J. Funke (Telefon Nr. 039204 911660) erteilt.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
M. Cassuhn Wolmirstedt, den 10.10.2022 Bürgermeisterin