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Wolmirstedt
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Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplanes Nr. 38/20 Stadionneubau – Samsweger Straße

    Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Information über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.38/20 “Stadionneubau – Samsweger Straße” Stadt Wolmirstedt

    Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.38/20 “Stadionneubau – Samsweger Straße” Stadt Wolmirstedt mit der dazugehörigen Be­gründung einschließlich des Umweltberichtes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB be­stimmt.

    Lage in der Stadt Wolmirstedt
    Lage in der Stadt Wolmirstedt FTK10/06/2016 © LVermGeo LSA (www. lvermgeo. sachsen-anhalt. de) /A18 /1 – 6021577 / 2011)

    Der Entwurf des Bebauungsplanes ein­schließ­lich Be­gründung, Umwelt­bericht und den vorliegen­den umweltrelevanten Stellungnahmen sowie Gutachten sind für jedermann einsehbar und liegen in der Zeit

    vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023

    im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus –Be­kanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während folgender Öffnungszeiten:

    Montag und Mittwoch: von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr
    Dienstag:                        von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Donnerstag:                  von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr 
    Freitag:                          von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 
    oder nach Verein­barung öffentlich aus.

    Während der Aus­legungsfrist be­steht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.

    Sollten im angegebenen Zeitraum Zu­gangsbeschränkungen zum Auslegungsort bestehen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassen werden, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungs­sicher­stellungs­gesetzes (PlanSIG) vom 20.05.2020 in der aktuellen Fassung im Internet. Auf tele­fonische Ver­ein­barung (Telefon Nr. 039201 64768), An­sprechpartner Frau Bunk, Stadtverwaltung, Stabs­stelle Stadt­ent­wicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsicht­nahme im Rat­haus möglich.

    Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

    • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.38/20 “Stadionneubau – Samsweger Straße” Stadt Wolmirstedt
    • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
    • schalltechnisches Gutachten zur Standortverlagerung des zentralen Sportstadions der Stadt Wolmirstedt vom 26.07.2021 und schalltechnisches Gutachten gemäß 16.BImSchV für die Um­widmung der Straße nahe dem geplanten Sportstadion vom 22.09.2021 vom Büro ECO Akustik Ingenieurbüro für Schallschutz, Barleben
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadion­neubau / Samsweger Straße” nach den Grundsätzen des Naturschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadion­neubau / Samsweger Straße” Geplantes Regenrückhaltebecken nach den Grundsätzen des Natur­schutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg

     

    Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

    1. Boden
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      • Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampf­mitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022
      • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geo­logie und Berg­wesen vom 30.06.2022
    1. Tiere und Pflanzen/Biotoptypen:
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      • Aussagen zum Artenschutz der artenschutzrechtlichen Gutachten im Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes Nr.28/20 vom August 2021
    1. Wasser
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022
    1. Landschaft
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    1. Klima und Luft
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    1. Mensch
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      • Aussagen der schalltechnischen Gutachten vom 26.07.2021 und 22.09.2021
    1. Kultur- und Sachgüter
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
      • Information zu Kulturdenkmalen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 28.06.2022
      • Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmal­pflege und Archäologie vom 11.07.2022
    1. Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA
      • Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

     

    Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbe­zogenen Stellung­nahmen und Gutachten sind Bestandteil der ausge­legten und im Internet einsehbaren Unter­lagen.

    Hinweis:

    Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abge-geben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs.6 BauGB).

    Datenschutzinformation:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Planungsbüro (Telefon Nr. 039204 911660).

    M. Cassuhn Wolmirstedt, den 06.12.2022

    Bürgermeisterin

    Anlagen der Öffentlichen Bekanntmachung als PDF-Download

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