Bürgerinnen und Bürger, deren Ausweisdokumente demnächst ablaufen, sollten rechtzeitig neue beantragen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Wolmirstedt weist darauf hin, dass es nach der persönlichen Beantragung mitunter mehrere Wochen dauern kann, bis das gewünschte Dokument abgeholt werden kann.
Für einen Personalausweis beträgt die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen, für einen Reisepass sogar sechs bis acht Wochen. Deshalb sollten entsprechende Termine für die Beantragung schon rechtzeitig vereinbart werden. Das geht online auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter https://stadtwolmirstedt.de/leben/terminvergabe-einwohnermeldeamt/ oder zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 039201/646. Auch ohne einen Termin können Bürgerinnen und Bürger zu den Sprechzeiten das Einwohnermeldeamt aufsuchen, müssen dann jedoch mit Wartezeiten rechnen.
Wer einen neuen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen möchte, muss immer persönlich im Rathaus erscheinen. Das gilt auch für Kinder: Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss das Kind dabei sein. Benötigt werden außerdem der alte Ausweis, die Geburts- beziehungsweise Heiratsurkunde und ein digitales biometrisches Passfoto, das allerdings auch für sechs Euro am Lichtbildautomaten im Rathaus aufgenommen werden kann. Minderjährige brauchen für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zusätzlich die Zustimmung beider Elternteile sowie die Ausweise der Eltern. Ab dem Alter von sechs Jahren werden Fingerabdrücke aufgenommen. Die Abholung beider Dokumente ist entweder persönlich oder mit einer Vollmacht möglich.
Die Gebühren für einen neuen Personalausweis betragen 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren und 46 Euro für Personen ab 24 Jahren. Ein neuer Reisepass kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro und für Personen über 24 Jahren 70 Euro. Mit einem Aufschlag von 32 Euro kann für Reisepässe eine Express-Beantragung erfolgen. Diese dauert dann etwa fünf Werktage, statt sechs bis acht Wochen. Für Personalausweise gibt es diese Option allerdings nicht.
Übrigens: Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren sind sechs Jahre gültig, für Personen über 24 Jahren gelten sie zehn Jahre.




