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Wolmirstedt
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Wahlhelfer gesucht

    Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025

    Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die vorgezogene Bundestagswahl statt. Damit ist es jetzt höchste Zeit, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen, damit diese rechtzeitig vor der Wahl geschult werden können.
    „Wahlen sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären. Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei uns erklären Sie Ihre Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar mitzuhelfen.“

    https://stadtwolmirstedt.de/wahlhelfer-gesucht/

    Gesucht werden freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Im Rahmen ihres Einsatzes prüfen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beispielsweise die Wahlbenachrichtigung samt Ausweis, geben Stimmzettel aus und helfen beim Auszählen der Stimmen, wenn die Wahllokale geschlossen sind. Der Einsatz im Wahllokal und auch der Einsatz bei der Briefwahlauszählung wird dabei mit einem Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € bis 35,00 €, je nach Tätigkeit, anerkannt. Dabei gibt es verschiedene Einsatzgebiete. Die Wahllokale im Stadtgebiet sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Anschluss erfolgt die Auszählung. Es können bei Bedarf Schichten eingeteilt werden, so dass nicht jeder den ganzen Tag über anwesend sein muss. Die Wahlvorstände zur Auszählung der Briefwahl kommen um 15.00 Uhr zusammen, beginnen mit der Auszählung aber auch erst um 18:00 Uhr. Für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer endet der Einsatz, wenn die Auszählung abgeschlossen ist.

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