Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt
Gemäß § 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBI. S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBI. LSA S. 178) wird die Straße „Lavendelweg” in Wolmirstedt einschließlich des Verbindungsweges
zur Heidbergstraße zur Gemeindestraße im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die gewidmete Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken:
Gemarkung Wolmirstedt, Flur 9, Flurstücke 294, 232, 291 und teilweise Flurstück 250
Gemarkung Wolmirstedt, Flur 9, Flurstücke 233 und 130/18 (Verbindungsweg Heidbergstraße)
Die Lage der gewidmeten Fläche sowie Anfangspunkt und Endpunkt der Gemeindestraße, ergeben sich aus der Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Die Gemeindestraße wird als Anliegerstraße klassifiziert.
Die Widmung des Verbindungsweges zur Heidbergstraße — Flurstück 233 und 130/18 der Flur 9 — wird auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Wolmirstedt.
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2025 die Widmung der Straße „Lavendelweg” einschließlich des Verbindungsweges zur Heidbergstraße beschlossen (Beschluss-Nr. 130/2024-2029)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt, einzulegen.
Wolmirstedt, den 11.06.2025
M. Cassuhn
Bürgermeisterin
