Wolmirstedt
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Widmungsverfügung Melissenweg

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt

Gemäß § 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBI. S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBI. LSA S. 178) wird die Straße „Melissenweg“ in Wolmirstedt zur Gemeindestraße im Sinne § 3 Abs.
1 Nr. 3 StrG LSA mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Verkehrsfläche „Melissenweg“ besteht aus den Flurstücken:
– Gemarkung Wolmirstedt, Flur 9, Flurstücke 249 und 246 sowie teilweise Flurstück 250

Die Lage der gewidmeten Fläche „Melissenweg“ sowie Anfangspunkt und Endpunkt der Gemeindestraße, ergeben sich aus der Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Gemeindestraße wird als Anliegerstraße klassifiziert.

Eine Widmungsbeschränkung wird nicht ausgesprochen.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Wolmirstedt.

Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2025 die Widmung der Straße „Melissenweg“ beschlossen (Beschluss-Nr. 129/2024-2029).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt, einzulegen.

Wolmirstedt, den 11.06.2025

M. Cassuhn
Bürgermeisterin

Lageplan_Melissenweg

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