Responsive Menu
Add more content here...
Wolmirstedt
Zum Inhalt springen

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt

    Öffentliche Bekanntmachung

     Betreff: Wiederholung der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau – Samsweger Straße

    Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs.2 BauGB

    der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Entwurf der 2. Änderung des Flächen­nutzungsplan der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau – Samsweger Straße” mit der dazugehörigen Be­gründung einschließlich des Umweltberichtes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB be­stimmt.

    Lage in der Stadt Wolmirstedt [TK10/06/2016]©LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A18 / 1 – 6021577 / 2011)

    Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines zentralen Sportstadions an der Samsweger Chaussee zu schaffen.

    Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau – ein-schließlich der Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sowie Gutachten sind für jedermann einsehbar und liegen in der Zeit

    vom 22.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023

    im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus – Bekanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während der Sprechzeiten:

    Dienstag:                       von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
    Donnerstag:                  und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag:                          von 09.0 Uhr bis 11.30 Uhr

    öffentlich aus.

    Außerhalb der Sprechzeiten liegen die Unterlagen in der Stabsstelle Stadtentwicklung/Planung, Raum 103 öffentlich aus. Nach telefonischer Vereinbarung, Ansprechpartner Frau Bunk (Telefon Nr. 039201 64768) oder Frau Pessel (Telefon Nr. 039201/64764) Stadtverwaltung, Stabstelle Stadtentwicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme der Unterlagen darüber hinaus zu den nachfolgenden Zeiten möglich:

    Montag und Mittwoch: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr
    Donnerstag:                 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.

    Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

    • Umweltbericht zur 2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau- Samsweger Straße”
    • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 und Abs.2 BauGB
    • schalltechnisches Gutachten zur Standortverlagerung des zentralen Sportstadions der Stadt Wolmirstedt vom 26.07.2021 und schalltechnisches Gutachten gemäß 16.BImSchV für die Um-widmung der Straße nahe dem geplanten Sportstadion vom 22.09.2021 vom Büro ECO Akustik Ingenieurbüro für Schallschutz, Barleben
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadion-neubau / Samsweger Straße” nach den Grundsätzen des Naturschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg
    • artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadion-neubau / Samsweger Straße” Geplantes Regenrückhaltebecken nach den Grundsätzen des Natur-schutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg

     

    Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

    1. Boden
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampf   mitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022 und 08.11.2022
    • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 30.06.2022
    1. Tiere und Pflanzen/Biotoptypen:
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Artenschutz der artenschutzrechtlichen Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 vom August 2021
    1. Wasser
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022 und 08.11.2022
    1. Landschaft
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    1. Klima und Luft
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    1. Mensch
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen der schalltechnischen Gutachten vom 26.07.2021 und 22.09.2021
    1. Kultur- und Sachgüter
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Information zu Kulturdenkmalen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 28.06.2022
    • Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für   Denkmalpflege und Archäologie vom 11.07.2022 und 08.11.2022
    1. Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA
    • Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

    Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbezogenen  Stellungnahmen und Gutachten sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.

    Hinweis:

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen  bei der Beschluss­fassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne  des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfs­ver­fahren  nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen  ausge­schlossen ist, die sie im Rahmen der Aus­legungsfrist  nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Datenschutzinformation:

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

     

    Wolmirstedt, den 05.06.2023

    M. Cassuhn
    Bürgermeisterin

    Zum Inhalt springen