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Wolmirstedt
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Öffentliche Bekanntmachung

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben – Flurbereinigungsbehörde –

    Postanschrift Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde / 14.3-61183.01 – 27BK7010

    Wanzleben, den 10.08.2022

    Flurbereinigung nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) BAB 14 Samswegen/Groß Ammensleben im Bördekreis, Verfahrensnummer 27BK7010

    Öffentliche Bekanntmachung

    Ladung zur 1. Teilnehmerversammlung mit Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

    Mit dem Änderungsbeschluss vom 01.07.2021 wurde das Flurbereinigungsverfahren BAB 14 Samswegen/Groß Ammensleben für die

    • Gemarkung Bleiche Teile der Flur 1;
    • Gemarkung Dahlenwarsleben Teile der Flur 1 und 2;
    • Gemarkung Groß Ammensleben die Flur 9 und 11 und Teile der Flur 2, 3, 4, 5, 8, 12;
    • Gemarkung Jersleben Teile der Flur 1, 2, 3 und 4;
    • Gemarkung Klein Ammensleben Teile der Flur 2 und 3;
    • Gemarkung Meitzendorf Teile der Flur 1, 2 und 4;
    • Gemarkung Mose Teile der Flur 8 und 9;
    • Gemarkung Samswegen Teile der Flur 3, 4, 5 und 7;
    • Gemarkung Wolmirstedt Teile der Flur 35 und 36.

    im Landkreis Börde angeordnet und damit die “Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung BAB 14 Samswegen/Groß Ammensleben” gebildet.

    Hiermit werden alle Grundstückseigentümer, Gebäudeeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahren gebeten, sich

    am 20.10.2022, um 18 Uhr,
    in den Saal des Bürgerhauses in Meitzendorf,
    Lange Straße 24, 39179 Barleben OT Meitzendorf

    einzufinden, um den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu wählen.

    Die Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilhmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimmen, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 und 5 Flurbereinigungsgesetz).
    Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Teilnehmer vertritt, hat er gleichwohl insgesamt nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben bei der Wahl eine beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder erklärt sich nicht bis zum Schluss des Termins zur Wahl des Vorstandes, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis des Termins einverstanden ist.
    Um zahlreiches Erscheinen aller am Verfahren Beteiligten wird hiermit gebeten.

    Im Auftrag

    Silke Wolff

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