Information zur Durchführung von Voruntersuchungen für das Projekt SuedOstLink in Wolmirstedt
A. Vorhaben
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie verbindet den Netzverknüpfungspunkt Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Netzverknüpfungspunkt Isar bei Landshut. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).
Der SuedOstLink besteht aus zwei im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 02.06.2021 genannten Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a. Der Abschnitt A1 des SuedOstLinks führt auf rund 90 Kilometern durch Sachsen-Anhalt, beginnend Höhe Wolmirstedt im Landkreis Börde bis südlich von Könnern im Salzlandkreis.
Seit dem Jahr 2021 befinden sich sowohl Vorhaben 5 als auch Vorhaben 5a mit allen Abschnitten im Vorhabenteil von 50Hertz im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Planfeststellung.
Einen Überblick zum Projekt SuedOstLink finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.50hertz.com/suedostlink
B. Voruntersuchungen
Als Vorhabenträger für die Abschnitte A1, A2 und B des Projekts SuedOstLink muss von 50Hertz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Trassenverlauf für bauvorbereitenden Voruntersuchungen im Bereich von Wolmirstedt, Stadt untersucht werden.
Vermessungsarbeiten
Im Rahmen der Planung müssen vorliegenden Lage- und Höhenvermessungen im Trassenbereich aktualisiert und bei Bedarf vermessungstechnisch neu erfasst und ergänzt werden. Hierfür sind im geplanten Zeitraum Messtrupps vor Ort, die Grundstücke teilweise betreten und notwendige Vermessungsarbeiten ausführen.
Die Messtrupps sind in der Regel fußläufig unterwegs und parken die Messfahrzeuge vorrangig auf öffentlichen Flächen.
Durch diese Verfahrensweise sind keine invasiven Beeinträchtigungen oder Schäden auf den Grundstücken zu erwarten.
Zeitraum
Die Maßnahmen beginnen voraussichtlich ab 20.02.23 und enden spätestens am 31.12.2023.
Beauftragte Firmen
Die Vermessungsarbeiten erfolgen im Auftrag von 50Hertz, sowie durch die beauftragte Firma TRIGIS GeoServices GmbH. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
C. Gesetzesgrundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Voruntersuchungen und Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Voruntersuchungen und Kartierungen / faunistischen Sonderuntersuchungen informiert.
D. Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen
Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Axel Happe, T: +49 (0)30 5150-3414, E-Mail: Axel.Happe@50hertz.com.
Anlage 1 Flurstücksliste (Voruntersuchung)
Zeitraum der Voruntersuchungen 03.02.23 – 31.12.2023
Gemeinde | Gemarkung | Flur | Flurstück |
Wolmirstedt, Stadt | Wolmirstedt | 35 | 1, 2, 3, 4, 6, 8, 10, 13, 14, 120, 121, 124, 129, 133, 135, 139, 140, 141, 142, 143, 146, 147, 210, 211 |
Wolmirstedt, Stadt | Mose | 9 | 10, 26, 30, 31, 32, 40, 43, 44, 45, 48, 49, 59, 60, 62, 79 |
Wolmirstedt, Stadt | Mose | 7 | 88_10 |