Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte – Außenstelle Wanzleben
Ritterstraße 17-19 – 39164 Wanzleben ( (039209) 203 – 479
Flurbereinigung Hägebach/Landgraben, Landkreis Börde
Verf.-Nr. OK 0012, Az.: 15.1 – 611 B 4 – OK0012
Wanzleben, 08.05.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung der nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke und Ladung zum Anhörungstermin (§ 32 Flurbereinigungsgesetz)
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der mit der Änderungsanordnung Nr. 3 gem. § 8 Abs. 1 FlurbG nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet Hägebach/Landgraben zugezogenen Grundstücke
Gemarkung | Flur | Flurstück |
Samswegen | 1 | 59, 60 |
Samswegen | 2 | 184 |
Samswegen | 3 | 47 |
Samswegen | 5 | 1593 |
liegen vom 26.06. bis 27.06.2023 jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde, Raum A3.20 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der oben näher bezeichneten Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 FlurbG wird bestimmt auf Dienstag, den 27.06.2023, um 15.00 Uhr, ebenfalls im ALFF Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde, Raum A3.20. Zu diesen Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
Die Flurbereinigungsbehörde wird den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern und Auskünfte erteilen. Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, mit der Änderungsanordnung Nr. 3 zu dem Gebiet der Flurbereinigung nachträglich zugezogener nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wertermittlung für alle anderen Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet, die nicht mit der Änderungsanordnung Nr. 3 nachträglich zugezogen wurden, bereits unanfechtbar festgestellt ist.
Die Einwendungen werden von der Flurbereinigungsbehörde geprüft. Sie behebt begründete Einwendungen und berichtigt in diesem Fall die Unterlagen zur Wertermittlung.
Die Änderungen werden mit der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse öffentlich bekanntgegeben.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.
Im Auftrag
gez. Torsten Megel
Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz werden im vorliegenden Flurbereinigungsverfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: www.lsaurl.de/alffmittedsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Mitte erhältlich.