Wolmirstedt
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Widmungsverfügung „Neubauernsiedlung“

    Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wolmirstedt

    Widmungsverfügung

    Gemäß § 6 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBI. S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBI. LSA S. 178) wird die Straße „Neubauernsiedlung“ in Wolmirstedt OT Elbeu zur Gemeindestraße
    im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

    Gewidmet wird die Verkehrsfläche „Neubauernsiedlung“ beginnend an der Magdeburger Straße, in östliche Richtung verlaufend und endend im Südosten als Wendehammer.

    Die Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken: Gemarkung Wolmirstedt, Flur 33, Flurstücke 266/61, 61/7, 838, 840, 842 sowie teilweise Flurstück 605/59.

    Die Lage der gewidmeten Fläche „Neubauernsiedlung“ sowie Anfangspunkt und Endpunkt der Gemeindestraße, ergeben sich aus der Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
    Die Gemeindestraße wird als Anliegerstraße klassifiziert.
    Eine Widmungsbeschränkung wird nicht ausgesprochen.
    Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Wolmirstedt.
    Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2025 die Widmung der Straße „Neubauernsiedlung“ beschlossen (Beschluss-Nr. 189/2024-2029).

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt, einzulegen.

    Wolmirstedt, den 01.12.2025

    M. Cassuhn
    Bürgermeisterin

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