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Wolmirstedt
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Bekanntmachung der Aufforderung von Wahlvorschlägen

    Stadt Wolmirstedt Gemeindewahlleiter

    Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu den Wahlen der kommunalen Vertretungen in der Stadt Wolmirstedt am 09.06.2024

    Für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 ist auf Grund des § 15 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und des § 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der jeweils gültigen Fassung für die Wahl zu den Vertretungen Folgendes bekannt zu geben:

    1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter und Höchstzahl der Bewerbungen

    KommunalvertretungAnzahl der RatsmitgliederHöchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber je Wahlvorschlag
    Stadt Wolmirstedt2833
    Ortschaftsrat Elbeu510
    Ortschaftsrat Mose510
    Ortschaftsrat Farsleben510
    Ortschaftsrat Glindenberg712

    Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag einer Ein­zelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten.

    2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

    Im Wahlgebiet ist ein Wahlbereich gebildet worden.

    3. Unterstützungserklärungen für Wahlvorschläge

    Jeder Wahlvorschlag für

    die Wahl zum Stadtrat muss mindestens 98
    die Wahl zum Ortschaftsrats in Elbeu muss von mindestens 7
    die Wahl zum Ortschaftsrats in Farsleben muss von mindestens 7
    die Wahl zum Ortschaftsrats in Glindenberg muss von mindestens 10
    die Wahl zum Ortschaftsrats in Mose muss von mindestens 2

    der am Wahltage Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeich­ net sein 21 Abs. 9 KWG LSA). Es werden nur Unterstützungserklärungen berücksichtigt, die zwischen dem Zeitpunkt dieser  Bekanntmachung und dem 02.04.2024, 18:00 Uhr abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen  Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeich­ net, so ist seine Unterschrift auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig. Die Originalunterschiften der Wahlberechtigten müssen auf amtlichen Form­ blättern nach Anlage 6 KWO LSA erbracht werden. Darauf sind neben der Unterschrift, auch Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeich­ nung anzugeben.

    Von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtigter sind durch Erfüllung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 b und c KWG LSA nachfolgende Parteien für die Wahl zum Stadtrat sowie Ort­ schaftsrat befreit.

    Zusätzlich erfüllen folgende Parteien und Wählergruppen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 a und Nr. 2 KWG LSA und sind somit ebenfalls von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechti­ ger befreit, da sie am Tage der Bestimmung des Wahltages aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Stadtrat und/oder ggf. im Ortschaftrat der Stadt Wolmirstedt durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind.

    Wahl zum Stadtrat Wolmirstedt

    Christlich Demokratische Union Deutschlands(CDU)
    Alternative für Deutschland(AfD)
    DIE LINKE(DIE LINKE)
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    Freie Demokratische Partei(FDP)
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN(GRÜNE)
    WG: Kommunale Wählergemeinschaft Börde(KWG-Börde)
    WG: Unabhängige Wählergemeinschaft Wolmirstedt(UWG-Wolmirstedt)
    WG: Freie Unabhängige Wählergemeinschaft(FUWG)
    WG: Wolmirstedter Wählergemeinschaft Plan B(WWP)

    Wahl zum Ortschaftsrat (Ortschaften: Elbeu, Mose, Farsleben, Glindenberg)

    Christlich Demokratische Union Deutschlands(CDU) für alle Ortschaften
    Alternative für Deutschland(AfD) für alle Ortschaften
    DIE LINKE(DIE LINKE) für alle Ortschaften
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands(SPD) für alle Ortschaften
    Freie Demokratische Partei (FDP) für alle Ortschaften
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN(GRÜNE) für alle Ortschaften
    WG: Kommunale Wählergemeinschaft Börde(KWG-Börde) für die Ortschaft Elbeu, Mose, Farsleben
    WG: Unabhängige Wählergemeinschaft Farsleben (UWG-Farsleben) für die Ortschaft Farsleben
    WG: Wolmirstedter Wählergemeinschaft Plan B(WWP) für die Ortschaft Elbeu

    Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1O Satz 1 Nrn. 1 b und 1 c KWG LSA nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 97. Tag vor der Wahl (04.03.2024, 18:00 Uhr) der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Lan­ deswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsmäßig bestellten Landesvorstand beizufüg. n. Der Anzeige sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteien­ gesetzes beigefügt werden.

    Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5b der KWO LSA eingereicht werden. Er muss die in § 21 Abs. 6 KWG LSA bezeichneten Angaben über die Personalien einer/s Bewerbers/in, den Namen der Partei oder das Kennwort der Wählergruppe und ggf. deren Kurzbezeichnung sowie das Wahlgebiet und den Wahlbereich enthalten. Die Namen der Bewerber/innen müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Der Name und die Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse der Vertrauensperson oder ihren Stellver­ treter sollen enthalten sein. Es ist zulässig, als Vertrauensperson oder ihren Stellvertreter, einen Bewerber zu benennen.

    Dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen gemäß § 30 Abs. 5 KWO LSA beizufügen:

    1. Zustimmungserklärung des/der Bewerbers/in zur Aufstellung nach dem Muster der Anlage 8a KWO LSA, sowie die Erklärung, dass er/sie beim Wahlvorschlag für die kommunalen Vertretungen (Stadt­ rat der Stadt Wolmirstedt und Ortschaftsräte) keiner weiteren Aufstellung zur Benennung als Bewer­ ber/in zugestimmt hat;
    2. Versicherung an Eides statt von Unionsbürgern/innen anderer Mitgliedsstaaten, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht aus­ geschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öf­ fentlicher Ämter verloren haben; diese ist gegenüber dem Gemeindewahlleiter abzugeben nach dem Muster der Anlage 8a KWO LSA;
    3. Wählbarkeitsbescheinigung nach dem Muster Anlage 9a KWO LSA;
    4. Für jede/n Bewerber/in, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA begründen würde, eine Erklärung, ob er im Falle eines Wahlerfolges aus dem Arbeits­ oder Dienstverhältnis ausscheiden oder auf das Mandat verzichten will nach dem Muster Anlage 9c KWO LSA;
    5. Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber/innen und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA und dem Muster der Anlage 10 KWO LSA (gilt nicht für Einzelbewerber/innen);
    6. Für jede/n Bewerber/in der/die der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zu­ ständigen Parteiorgans über seine/ihre Parteimitgliedschaft (gilt nicht für Einzelbewerber/innen);
    7. Für jede/n Bewerber/in, der/die der Partei nicht angehört, eine von ihm/ihr unterzeichnete Erklärung, dass er/sie parteilos ist.

    Zum weiteren Inhalt und Form der Wahlvorschläge zur Wahl der kommunalen Vertretungen (Stadtrat der Stadt Wolmirstedt und Ortschaftsräte) verweise ich auf§§ 21 ff. KWG LSA und§§ 30 ff. KWO LSA.

    4. Einreichungsfrist

    Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet gemäߧ 21 Abs. 2 Satz 2 KWG LSA am Dienstag, 02.04.2024, 18:00 Uhr (68. Tag vor der Wahl).

    Die Wahlvorschläge sind auf dem Postweg unter der Adresse

    Stadt Wolmirstedt
    Wahlbüro
    August-Bebel-Str. 25
    39326 Wolmirstedt

    oder persönlich bei der o.g. Adresse einzureichen.

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