Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt
Die Stadtwahlleiterin
Bekanntmachung des Wahltages für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590), gebe ich hiermit den vom Stadtrat der Stadt Wolmirstedt in seiner Sitzung am 20.02.2025 bestimmten Termin zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt für:
Sonntag, den 07.09.2025
und den Termin für eine eventuelle Stichwahl für:
Sonntag, den 21.09.2025
bekannt.
Die Wahlzeit für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
In diesem Zusammenhang weise ich gemäß § 38a Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) auf folgendes hin:
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bürgermeisterwahl, so haben sie gemäß § 38a Abs. 2 KWO LSA mit der Bewerbung und den Unterlagen nach § 39 Abs. 1 und 2 KWO LSA eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in männlicher, weiblicher und diverser Form.
Wolmirstedt, 29.04.2025
N. Heynemann
Stadtwahlleiterin