Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellen Gemeinden in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen auf. Mit Beschluss des Stadtrates vom 29. Juni 2023 unter der Beschlussnummer 510/2019-2024 wurde die Vorschlagsliste der Stadt Wolmirstedt bestätigt.
Diese Vorschlagsliste ist anschließend eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen (§ 36 Abs. 3 GVG).
Die Vorschlagsliste für die Stadt Wolmirstedt wird gemäß § 36 Abs. 3 GVG
in der Zeit vom 10.07.2023 bis zum 17.07.2023
im Rathaus der Stadt Wolmirstedt, 39326 Wolmirstedt August-Bebel-Straße 25, Informationspunkt zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Schriftliche Einwendungen sind an die:
Stadt Wolmirstedt
Die Bürgermeisterin
August-Bebel-Straße 25
39326 Wolmirstedt
zu richten.
…………………………………….. Siegel
M. Cassuhn
Bürgermeisterin