Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
„3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wolmirstedt
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wolmirstedt mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes sowie dem Konzept zur Steuerung großflächiger Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Ziel des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens ist die Aktualisierung und Änderung des bestehenden Planwerkes, um die weitere Entwicklung der Stadt Wolmirstedt zu gewährleisten. Insbesondere sollen dabei zwischenzeitlich erstellte Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne und weitere Satzungen berücksichtigt werden. Die übergeordnete Landes- und Regionalplanung wird bei der Aufstellung ebenso berücksichtigt. Des Weiteren werden zu weiteren Entwicklung der Stadt Wolmirstedt neue Siedlungsflächen, vor allem Wohnbau- Gewerbe- und Sonderbauflächen ausgewiesen.
Das abgestimmte Gesamtkonzept des Flächennutzungsplans ist ein vorbereitender Bauleitplan, der zudem landschaftsplanerische und grünordnerische Belange für die gesamte Gemeinde berücksichtigt.
Mit dem Flächennutzungsplan ist ein Konzept zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen in der Stadt Wolmirstedt Teil des Flächennutzungsplanes.
Das vorliegende Konzept zur Steuerung großflächiger PV-Freiflächenanlagen setzt die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) um. Es verfolgt das Ziel, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf städtebaulich verträglichen Standorten zu konzentrieren, um dadurch eine gesteuerte sowie geordnete Entwicklung zu erreichen.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans betrifft vollständig die Stadt Wolmirstedt mit den Ortsteilen Elbeu, Mose, Glindenberg und Farsleben sowie die Kernstadt Wolmirstedt.
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Planskizze mit einer dicken, schwarzen Linie dargestellt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt liegt mit Planzeichnung als Gesamtplan und Plan der einzelnen Gemeinden und der Begründung inklusive Umweltbericht zum Flächennutzungsplan und dem Konzept zur Steuerung von großflächigen PV-Freiflächenanlagen samt Pläne und Erläuterungsbericht, in der Zeit vom
9. Februar 2026 bis einschließlich 13. März 2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus – Bekanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt
während folgender Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr
Dienstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung einsehbar.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: stadtplanung@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.
Sollten im angegebenen Zeitraum Zugangsbeschränkungen zum Auslegungsort bestehen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassen werden, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) vom 20.05.2020 in der aktuellen Fassung im Internet. Auf telefonische Vereinbarung (Telefon Nr. 039201 64769), Ansprechpartner Frau Pötzsch, Stadtverwaltung, Fachdienst Bau der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme im Rathaus möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, schriftlich oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an stadtplanung@stadtwolmirstedt.de, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Mit dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wolmirstedt sind folgende umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
Umweltrelevante Informationen
1. Umweltbericht
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Arten und Biotope, Biotopverbund
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Klima und Luft
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Kultur und sonstige Güter
- Bewertung der jeweiligen Schutzgüter auf Auswirkung der Entwicklungsflächen
- Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
1. Stellungnahme 50Hertz Transmission GmbH vom 27.01.2025 mit Hinweisen zu Kompensationsmaßnahmen von Freileitungen.
2. Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 22.01.2025 mit Hinweisen und Anregungen zum Flächenverbrauch auf Landwirtschaftsflächen und Konflikten der Siedlungsfläche mit Landwirtschaftsfläche.
3. Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes vom 16.01.2025 mit Hinweisen zu Kompensationsmaßnahmen durch den Autobahnbau der A 14.
4. Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 20.01.2025 mit Hinweisen zu Berkwerkseigentum und Rohstoffen.
5. Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 24.01 mit Hinweisen zu
• Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Hochwasserrisikogebiete
• Deichanlagen
• Gewässer erster Ordnung
6. Stellungnahme des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 09.01.2025 mit Hinweisen zu Landschafts- und Natura 2000 Gebieten.
7. Stellungnahme des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Wasser vom 16.01.2025 mit Hinweisen zu
• Deichanlagen und rechtliche Regelungen des Wassergesetztes
• Überschwemmungsgebieten
8. Stellungnahme des Ministeriums für digitale Infrastruktur vom 24.01.2025 mit Hinweisen zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
9. Stellungnahme der regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 23.01.2025 mit Hinweisen zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.
10. Stellungnahme des Landkreises Börde vom 20.01.2025 mit Hinweisen und Anmerkungen zu:
• Dem Vorgehen bei Bodenverunreinigungen (Kreisplanung)
• Einwirkungen durch Immissionen auf die Entwicklungsflächen (Kreisplanung)
• Immissionen durch neue Gewerbe Flächen (Kreisplanung)
• Altlasten in der Stadt Wolmirstedt (Naturschutz)
• Artenschutz relevante Wiesen, die überbaut werden sollen (Naturschutz)
• Kompensationsmaßnahmen in der Stadt Wolmirstedt (Naturschutz)
• Ohre-Rückstau-Deich und Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete (Naturschutz)
• Schutzgebieten, die in der Stadt Wolmirstedt vorkommen (Naturschutz)
• Landschaftsplanung in der Stadt Wolmirstedt (Naturschutz)
• Sicherstellung zu Waldflächen und deren Umwandlung (Forsten)
• Abständen von Bebauung von Waldrändern (Forsten)
• Abwasser und Niederschlagswasserbeseitigung (Wasserwirtschaft)
• Regelungen zur Versickerung von Niederschlagswasser (Wasserwirtschaft)
• Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (Wasserwirtschaft)
11. Stellungnahme der Stadt Magdeburg vom 20.01.2025 mit Bedenken zu Entwicklungsflächen an der Stadtgrenze zu Magdeburg.
12. Stellungnahme der Stadt Barleben vom 09.01.2025 mit Hinweisen zum Immissionsschutz (Abstandserlass des Landes Sachsen-Anhalt)
13. Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal/Elbe Seitenkanal vom 29.01.2025 mit Hinweisen zu der Planung und Ausweisung von möglichen Ausgleichsflächen auf Flächen, die im Besitz des Schifffahrtsamt sind.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahme der Öffentlichkeit, aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die o.g. Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogene Informationen. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Schutzgut Mensch
Schutzabstände, Bewertung der Beeinträchtigung von Funktionen des Schutzgutes
Schutzgut Arten und Biotope, Biotopverbund
FNP: Schutzgebiete und geschützte Biotope, Artenschutzrechtliche Auswirkungen der geplanten Vorhaben, Betroffenheit durch Neuplanungen
Schutzgut Boden
Bodenart und Geologie, Auswirkungen von Versiegelung, Bodenfunktionen
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer, Fließgewässer, Grundwasser und Betroffenheit von Trinkwasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebiete, Aussagen zu Gewässergüte
Schutzgut Klima und Luft
Auswirkungen auf Schutzgut Klima und Luft, Analyse der klimatischen Situation, Luftleitbahnen, Klimatische Funktionsräume, Aussagen zur Lufthygiene
Schutzgut Landschaft
Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes, Landschaftselemente, Erholungsfunktion der Landschaft, Landschaftsschutzgebiete, Auswirkungen der optischen Wirkungen der Planungen
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler und Bodendenkmäler, Bewertung potenzieller Beeinträchtigungen der Schutzgüter
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Wolmirstedt, den 22.01.2026
M. Steffens
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 27 a VwVfG:
Die o.a. öffentliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus – Bekanntmachungen abrufbar.




