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Wolmirstedt
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Grundsteuerbescheide für 2025

    In den kommenden Tagen verschickt die Stadt Wolmirstedt die Grundsteuerbescheide für 2025. Durch die Grundsteuerreform war eine Neubewertung aller steuerpflichtigen Grundstücke und eine Neuberechnung der Grundsteuer erforderlich.

    Durch die Vielzahl der zu erfassenden Daten wird es nicht möglich sein, dass alle Eigentümer gleichzeitig die Bescheide erhalten. Ergebnis der Neuberechnung der Grundsteuer wird aber in praktisch allen Fällen eine, gegenüber dem Vorjahr, geänderte Grundsteuerhöhe sein. Das muss bei der Überweisung beziehungsweise bei der Einrichtung/Änderung von Daueraufträgen beachtet werden.

    Die neue Festlegung der Grundsteuermessbeträge erfolgte durch die zuständigen Finanzämter. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. In Wolmirstedt ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B nicht verändert worden. Für die Grundsteuer A beträgt er weiterhin 350%, für die Grundsteuer B weiterhin 420%.

    Insgesamt soll das Steueraufkommen der Grundsteuern aufkommensneutral sein.

    Das bedeutet aber nicht, dass die Steuerlast des Einzelnen gleichbleibt. Durch die neuen Grundsteuermessbeträge werden sich die zu zahlenden Grundsteuern doch für einige Grundstücke verändern.

    Im laufenden Jahr soll noch einmal geprüft werden, inwieweit die Aufkommensneutralität auch erreicht worden ist. Zugleich wird auch eine mögliche Verschiebung der Grundsteuerhöhe der Gewerbegrundstücke geprüft, um hier gegebenenfalls noch einmal eine Anpassung vorzunehmen.

    Mit den Grundsteuerbescheiden wird, wie auch bisher, die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr, der Umlage für den Boden- Wasserverband und ggfls. die Festsetzung der Hundesteuer verschickt.

    Liegt noch kein neuer Bescheid vor, bleiben die Zahlungspflichten für diese Forderungen bestehen, soweit der letzte Bescheid für Grundbesitzabgaben oder ein gesonderter Bescheid (nur Hundesteuer) dies ausweisen.

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