Bekanntmachung
Stadt Wolmirstedt
Betreff: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Der Entwurf der Wärmeplanung steht der Öffentlichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur Einsichtnahme in der Zeit vom 17.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026 im Rathaus, 4 Etage, Zimmer 202 bei Anja Schmidt während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache zur Einsicht unter 039201/64757.
Der Entwurf des Wärmeplans umfasst:
- die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG,
- die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 WPG,
- die Ergebnisse der Potenzialanalyse nach § 16 WPG,
- das Zielszenario nach § 17 WPG,
- die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG,
- die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG sowie
- die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.
Stellungnahmen können im Rahmen der oben genannten Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.




