Wolmirstedt
Wolmirstedt
Zum Inhalt springen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung

    Bekanntmachung

    Stadt Wolmirstedt

    Betreff: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

    Der Entwurf der Wärmeplanung steht der Öffentlichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur Einsichtnahme in der Zeit vom 17.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026 im Rathaus, 4 Etage, Zimmer 202 bei Anja Schmidt während der Sprechzeiten zur Verfügung.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache zur Einsicht unter 039201/64757.

    Der Entwurf des Wärmeplans umfasst:

    • die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG,
    • die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 WPG,
    • die Ergebnisse der Potenzialanalyse nach § 16 WPG,
    • das Zielszenario nach § 17 WPG,
    • die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG,
    • die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG sowie
    • die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.

    Stellungnahmen können im Rahmen der oben genannten Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

    Aussehen anpassen

    MUNIPOLIS
    Nachrichten
    aus der Stadtverwaltung
    direkt auf Ihr Handy
    Nachrichten
    aus der Stadtverwaltung
    direkt auf Ihr Handy
    foto aplikace