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Wolmirstedt
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Öffentliche Bekanntmachung

    Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/13 „Fabrikstraße / Schwimmbadstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift – Stadt Wolmirstedt im Verfahren nach § 13a BauGB

    Einleitungsbeschluss

    Der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/13 „Fabrikstraße / Schwimmbadstraße” – Stadt Wolmirstedt beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13 a BauGB im Rahmen der „Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt. Es erfolgt die Erstellung eines schallschutztechnischen Gutachtens.

    Ziele des Bebauungsplanes

    Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Situation dahingehend geändert, dass die ansässige Firma ihre Produktionsstätte an einen anderen Standort verlagert hat. Derzeit ist das in Rede stehende Gelände, im Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt (§ 8 BauNVO).

    Planungsziel ist die Festsetzung eines urbanen Gebietes (§6a BauNVO), um neben den zu erhaltenden, nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzungen für Büros auch Wohnnutzungen einordnen zu können. Die Sicherung des Fortbestandes und der Entwicklung der im Gebiet ansässigen Betriebe, insbesondere der Tank- und Stahlbau GmbH soll weiterhin gewährleistet werden.

    Das Gebiet befindet sich innerhalb des Sanierungsgebiets West. Die Städtebauliche Neuordnung des Gebiets entspricht den Zielen der Stadtsanierung.

    Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/13 „Fabrikstraße / Schwimmbadstraße“ umfasst folgende Flurstücke der Flur 28 der Gemarkung Wolmirstedt: 241, 125/7, 125/8, 289 und 290. Hierbei handelt es sich um eine neu zu strukturierende Fläche von ca. 1.01 ha.

    Lage des Plan­gebietes

    Lage des Plan-gebietes

    Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes während der nachfolgenden öffentlichen Sprechzeiten:

    Dienstag:                                 von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
    Donnerstag:                             von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr     
    Freitag:                                     von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

    oder nach Vereinbarung in der Stadtverwaltung Wolmirstedt, in 39326 Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, Stabsstelle Stadtentwicklung/Tiefbau Raum 103 informieren. Termine außerhalb der öffentlichen Sprechzeiten sind mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau Bunk, Tel.: 039201/64768 oder per E-Mail unter d.bunk@stadtwolmirstedt.de zu vereinbaren. 

    Wolmirstedt, den12.07.2023

    M. Cassuhn                                                                               
    Bürgermeisterin

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