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Wolmirstedt
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Stellenausschreibung

    für den hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d) in der Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt

    In der Stadt Wolmirstedt ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters durch Direktwahl ab dem 06.12.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 7 Jahre. 

    Die Stadt Wolmirstedt gehört zum Landkreis Börde und liegt ca. 12 km nördlich der Landeshauptstadt Magdeburg zwischen der Magdeburger Börde und der Colbitz-Letzlinger-Heide. Zur Einheitsgemeinde – welche sich auf rd. 55 km² erstreckt und in der rd. 12.200 Einwohnerinnen und Einwohner leben – gehören neben der Kernstadt Wolmirstedt weiterhin die Ortschaften Elbeu, Farsleben, Glindenberg und Mose.

    Der Bürgermeister wird am Sonntag, 07.09.2025 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt direkt gewählt. Erhält bei dieser Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, 21.09.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. 

    Die Wahlzeit dauert jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

    Der Bürgermeister vertritt und repräsentiert die Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt; er ist Beamter auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren. Er ist Leiter der Stadtverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt er dazu bei, die Aufgaben der Stadt mit dem Ziel der Förderung des Wohls der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfüllen. 

    Wählbar gemäß § 62 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr nach § 39 Abs. 1 S. 1 des Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten.

    Nicht wählbar sind Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vorzulegen.

    Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Unterstützungserklärung der Partei bzw. Wählergruppe kann formlos erfolgen. Die Niederschrift über die Mitglieder-/ Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

    Die Stelle des Bürgermeisters ist gemäß der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. 

    Bewerbungen können bis spätestens zum Ende der Einreichungsfrist, 

    Dienstag, dem 01.07.2025, 18.00 Uhr

    schriftlich unter Angaben von Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung bei der zuständigen Wahlleiterin mit dem Vermerk „Bürgermeisterwahl Einheitsgemeinde Stadt Wolmirstedt“ unter folgender Adresse eingereicht werden:

    Stadt Wolmirstedt
    Stadtwahlleiterin Nancy Heynemann
    August-Bebel-Str. 25
    39326 Wolmirstedt

    Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 

    Gemäß § 39 Abs. 2 KWO LSA sind der Bewerbung beizufügen:

    1. die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nach dem Muster der Anlage 6, nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern die Bewerbung von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss (§ 30 Abs. 3 KWG LSA); § 30 Abs. 4 Nrn. 1 bis 4 KWG LSA gilt entsprechend.
    2. der Nachweis zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9b und für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b (§ 30 Abs. 5 Satz 2 KWG LSA),
    3. eine Unterstützungserklärung für den Bewerber, der in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA aufgestellt worden ist; die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 30 Abs. 2 KWG LSA) nach dem Muster der Anlage 10 ist der Erklärung beizufügen.

    Die zur Einreichung notwendigen amtlichen Formblätter sind bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Wolmirstedt, während der Öffnungszeiten der Verwaltung, kostenfrei erhältlich.

    Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in männlicher, weiblicher und in diverser Form. 

    Stadt Wolmirstedt, 29.04.2025

    N. Heynemann
    Stadtwahlleiterin