Bekanntmachung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Wolmirstedt zu den Wahlen der kommunalen Vertretungen in der Stadt Wolmirstedt am 09.06.2024
Gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit gültigen Fassung wird für die Wahl zu den kommunalen Vertretungen der Stadt
Wolmirstedt am 09.06.2024 ein Gemeindeausschuss gebildet.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahleiter als Vorsitzenden sowie vier Beisitzern und jeweils einer/m Stellvertreter/in, die vom Gemeindewahlleiter berufen werden.
Bei der Bestellung der Beisitzer sollen die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen in der Regel in der Reihenfolge der Stimmzahlen berücksichtigt werden, die sie bei der letzten Wahl zum Stadtrat der Stadt Wolmirstedt erhalten haben.
Ich bitte die Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 21.02.2024 wahlberechtigte Bürger für die Berufung als Beisitzer sowie deren Stellvertreter vorzuschlagen und über folgende Anschrift einzureichen.
Stadt Wolmirstedt
Wahlbüro
August-Bebel-Str. 25
39326 Wolmirstedt
Abschließend weise ich auf § 13 Abs. 1 – 3 sowie §§ 9 Abs. 1a und 10 Abs. 1a KWG LSA hin