Bekanntmachung zur Benennung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände zu den Wahlen der kommunalen Vertretungen in der Stadt Wolmirstedt am 09.06.2024
Gemäß § 12 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i. V. m. § 6 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Stadt Wolmirstedt Wahlvorstände und Briefwahlvorstände gebildet. Jeder Wahlvorstand besteht aus einem Wahlvorsteher und 8 Beisitzern, die vom Gemeindewahlleiter berufen werden. Die Wahlvorstände sind für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 und für die gleichzeitig stattfindende Europawahl zu bestellen.
Bei der Berufung der Beisitzer sollen die Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Die Parteien und Wählergruppen sind aufgefordert bis zum 21.02.2024 Vorschläge zur Berufung von Beisitzern für die Wahlvorstände zu unterbreiten und an folgende Adresse zu richten:
Stadt Wolmirstedt
Wahlbüro
August-Bebel-Str. 25
39326 Wolmirstedt
Abschließend weise ich auf § 13 Abs. 1 – 3 sowie §§ 9 Abs. 1a und 10 Abs. 1a KWG LSA hin.