Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren gemäß § 3 Abs.2 BauGB und Information über die öffentliche Auslegung der 2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau – Samsweger Straße”
der Stadtrat Wolmirstedt hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Entwurf der 2.Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau – Samsweger Straße” mit der dazugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Lage in der Stadt Wolmirstedt [TK10/06/2016]©LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / A18 / 1 – 6021577 / 2011)
Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines zentralen Sportstadions an der Samsweger Chaussee zu schaffen.
Der Entwurf der 2.Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sowie Gutachten sind
vom 01.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022
im Internet auf der Homepage der Stadt Wolmirstedt unter www.stadtwolmirstedt.de unter dem Punkt Rathaus –Bekanntmachungen und im Bürgerinfopunkt des Rathauses der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt während folgender Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.50 Uhr
Dienstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung einsehbar.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an: d.bunk@stadtwolmirstedt.de oder zur Niederschrift abzugeben.
Sollten im angegebenen Zeitraum Zugangsbeschränkungen zum Auslegungsort bestehen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassen werden, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) vom 20.05.2020 in der aktuellen Fassung im Internet. Auf telefonische Vereinbarung (Telefon Nr. 039201 64768), Ansprechpartner Frau Bunk, Stadtverwaltung, Stabsstelle Stadtentwicklung der Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt ist eine Einsichtnahme im Rathaus möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht zur 2.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolmirstedt “Stadionneubau- Samsweger Straße”
- umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
- schalltechnisches Gutachten zur Standortverlagerung des zentralen Sportstadions der Stadt Wolmirstedt vom 26.07.2021 und schalltechnisches Gutachten gemäß 16.BImSchV für die Umwidmung der Straße nahe dem geplanten Sportstadion vom 22.09.2021 vom Büro ECO Akustik Ingenieurbüro für Schallschutz, Barleben
- artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadionneubau / Samsweger Straße” nach den Grundsätzen des Naturschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg
- artenschutzrechtliches Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 “Stadionneubau / Samsweger Straße” Geplantes Regenrückhaltebecken nach den Grundsätzen des Naturschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom August 2021, ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur, Heltersberg
Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
- Boden
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampfmitteln in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022
Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 30.06.2022 - Tiere und Pflanzen/Biotoptypen:
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Aussagen zum Artenschutz der artenschutzrechtlichen Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.28/20 vom August 2021 - Wasser
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Börde vom 28.06.2022 - Landschaft
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht - Klima und Luft
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht - Mensch
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Aussagen der schalltechnischen Gutachten vom 26.07.2021 und 22.09.2021 - Kultur- und Sachgüter
Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Information zu Kulturdenkmalen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 28.06.2022
Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 11.07.2022 - Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile nach BNatSchG und NatSchG LSA
Aussagen zu Bestand und Bewertung sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten sind Bestandteil der ausgelegten und im Internet einsehbaren Unterlagen.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
M. Cassuhn Wolmirstedt, den 10.10.2022 Bürgermeisterin